Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:
1. Welche Informationen bzgl. der Mängel beim SFD, insbesondere in Bezug auf die Erreichbarkeit der Mobilitätszentrale und die Pünktlichkeit, liegen dem Senat bzw. dem zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales vor?
Zu 1.: Durch die bei dem Qualitätsmanagement des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) eingehenden Beschwerden der NutzerInnen sowie die monatlich zu erstellende Statistik des LAGeSo ist gewährleistet, dass jederzeit abrufbare Informationen über die aktuelle Situation beim SFD vorliegen. Darüber hinaus besteht ein regelmäßiger Austausch mit dem LAGeSo, dem Betreiber, der Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG (WBT) und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.
Die Mehrzahl der Beschwerden betraf in der Vergangenheit vor allem die Regiezentrale des Betreibers. Durch einen längeren krankheitsbedingten Ausfall eines Mitarbeiters gab es bedauerlicherweise erhebliche Schwierigkeiten bei der telefonischen Erreichbarkeit. Durch interne Umstrukturierung konnte diese Stelle durch eine neue Mitarbeiterin besetzt werden. Auf Veranlassung meiner Verwaltung wurde darüber hinaus eine weitere zusätzliche Mitarbeiterin in der Regiezentrale eingestellt. Nach Ablauf der jeweiligen Einarbeitungszeit hat sich die Erreichbarkeit durch die personelle Verstärkung deutlich verbessert, die Zahl der Beschwerden ging erheblich zurück.
Beschwerden gab es in Einzelfällen zur Unpünktlichkeit. Dies kann verkehrsbedingte oder systembedingte Ursachen haben. Auf eine verkehrsbedingte Unpünktlichkeit kann naturgemäß wenig Einfluss genommen werden.
Systembedingt kann es zu Verzögerungen kommen, wenn sich zum Zeitpunkt der Auftragsweitergabe an die Fuhrunternehmen durch die Dispositionssoftware kein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Abholortes befindet und eine weitere Anfahrt hat. Bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten besteht für die NutzerInnen die Möglichkeit, sich über die Notrufnummer bei der Regiezentrale über den Verbleib des Fahrzeuges zu erkundigen. Die
relativ kurzfristige Weitergabe der Fahrten ist aufgrund der hohen Stornorate durch die NutzerInnen (rd. 1.700 bis 2.000 Stornos pro Monat) notwendig, um Fehlfahrten durch Absagen zu reduzieren.
Insgesamt spielen Beschwerden hierzu jedoch eine untergeordnete Rolle. So gingen im September 9 (von insgesamt 551 Anfragen), im Oktober 4 Beschwerden (von insgesamt 479 Anfragen) zur Fahrtverspätung ein.
Das nunmehr vorliegende Ergebnis der Kundenbefragung 2010 belegt diese Einschätzung. Über 80 % der rd. 2.200 eingegangenen Antworten z.B. geben sehr gute bis befriedigende Noten zur Pünktlichkeit, während im Bereich Erreichbarkeit der Regiezentrale sehr deutlich wird, dass mit über 55 % im Bereich der Noten 4 bis 6 zum Zeitpunkt der Erhebung im September 2010 dringender Handlungsbedarf für eine verbesserte Erreichbarkeit bestand.
Die Ergebnisse der Kundenbefragung werden im Internet auf der Homepage des LAGeSo veröffentlicht und bei Bedarf dem Ausschuss für Integration, Arbeit, Berufliche Bildung und Soziales des Abgeordnetenhauses vorgestellt.
Die NutzerInnen werden weiterhin bestärkt, Probleme aufzuzeigen und die zuständigen Stellen dadurch aktiv bei der Optimierung des Fahrdienstes zu unterstützen.
2. Wie reagiert die für die Qualitätskontrolle des SFD zuständige Stelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales auf Beschwerden und auf die Ergebnisse der Kundenbefragung? Werden diese lediglich an den Betreiber weitergeleitet, oder werden auch seitens der Behörde
Maßnahmen ergriffen?
Zu 2.: Grundsätzlich wird seitens des LAGeSo jeder Beschwerde nachgegangen. In der Regel wird der Betreiber zu dem Einzelfall um Stellungnahme gebeten, das LAGeSo antwortet gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern. Dadurch ist eine neutrale und einheitliche Beschwerdebeantwortung gewährleistet.
Zuständig für die Vertragsumsetzung und damit für Maßnahmen ist als Auftraggeber und Vertragspartner das Land Berlin, vertreten durch die für Soziales zuständige Senatsverwaltung. Bei gehäuft auftretenden Beschwerden, die erkennbar und nachweislich Vertragsverstöße darstellen, werden entsprechende rechtliche Schritte geprüft und eingeleitet.
Die Ergebnisse der Kundenbefragung werden dem Betreiber (und damit den Fuhrunternehmen als Nachunternehmern) zugeleitet mit der Bitte um Stellungnahme zu den Fragen, die von den NutzerInnen überwiegend negativ bewertet wurden. Anschließend wird von der Senatsverwaltung eine Bewertung vorgenommen.
3. Falls ja, welche konkreten Schritte und Maßnahmen wurden seitens der Behörde bereits eingeleitet?
Zu 3.: Soweit Nachweise über Vertragsverstöße vorliegen, werden die rechtlichen Möglichkeiten für Vertragsstrafen oder einer Leistungsminderung ausgeschöpft.
In 2009 wurde eine Vertragsstrafe wegen der schlechten Erreichbarkeit verhängt, in 2010 wurden entsprechend dem vertraglich vorgesehenen Prozedere Abmahnungen sowohl gegenüber dem Betreiber als auch mittelbar gegenüber den Mitarbeitern der Fuhrunternehmen erteilt, die in Strafen münden, sofern hier ein erneuter nachweislicher Verstoß bekannt wird.
Von den Fuhrunternehmen werden derzeit arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen Mitarbeiter/Innen geprüft. Ergebnisse werden hierzu im Laufe des Januars 2011 erwartet.
Zu den Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit s. Antwort zu Frage 1.
4. Hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales entsprechende Schritte eingeleitet, um einen reibungslosen Ablauf des SFD während der Weihnachtsfeiertage und Silvester zu gewährleisten? Falls ja, welche?
Zu 4.: Zusammen mit dem Betreiber und dem LAGeSo wurden auch in diesem Jahr alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um einen möglichst reibungslosen Ablauf während der Weihnachtsfeiertage sicherzustellen. Die Fahrzeugflotte wurde um 60 angemietete Fahrzeuge aufgestockt, die vorhandenen Annahmeplätze in der Regiezentrale bestmöglich besetzt und Telefonansagen geschaltet. Dem letzten Informationsbrief an die NutzerInnen wurde ein Bestellformular beigelegt, um die jährlich wiederkehrende Telefonproblematik zu entschärfen.
Besonders schwierig gestaltet sich regelmäßig die Situation am Heiligabend, die rd. 1.500 möglichen Fahrten sind innerhalb weniger Tage ausgebucht.
Zu Silvester wird es aufgrund bisheriger Erfahrungswerte aller Voraussicht nach keine Engpässe geben, der SFD wird die Nacht über fahren.
Zurzeit verfügen rd. 20.800 Personen über eine Magnetkarte. Diese Zahl macht deutlich, dass es mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten regelmäßig nicht möglich sein wird, alle gewünschten Fahrten zu den Wunschterminen durchführen zu können.
Das wird zu Feiertagen besonders deutlich, wenn viele NutzerInnen zu annähernd gleichen Zeiten fahren wollen. Immer wieder muss darauf hingewiesen werden, dass die NutzerInnen, die dazu in der Lage sind, auf die bestehenden Beförderungsalternativen durch den ÖPNV ausweichen, damit die Sonderfahrzeuge vorrangig den Personen zur Verfügung stehen, die darauf angewiesen sind. Trotz einer erheblichen Erweiterung der Fahrzeuge und bestmöglichen Umsetzung durch den Betreiber werden hier auch künftig immer die Grenzen sowohl bei der Fahrtenannahme wie auch bei der Fahrtendurchführung erreicht.
Berlin, den 27. Dezember 2010
Im Original nachzulesen:
Drucksache 16/14 985