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Berliner Wirtschaftsgespräche - der Name ist Programm

Zahlreiche Wirtschaftsverbände, Unternehmerclubs und -vereine und nicht zuletzt die Bundesministerien bieten in Berlin Woche für Woche eine Fülle von Möglichkeiten zum Informations- und Meinungsaustausch, aber auch zum Knüpfen von geschäftlichen Kontakten auf informeller Ebene.

Ein Austausch fand am 27. September 2011 zum Thema: Pflegeberatung gemäß §7a SGB XI


Begrüßung:

Dr. Rudolf Steinke
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Berliner Wirtschaftsgespräche e.V.

Impulsreferate:

Christine Schmidt
Selbstständige Pflegeberaterin in Berlin
Bundesverband unabhängiger Pflegesachverständiger und Pflegeberater e.V.
Referat: "Sind die vorhandenen öffentlich- und kassenfinanzierten Angebote der Pflegeberatung ausreichend?"

Thomas Nöllen
SpectrumK GmbH Berlin (BKK)
Pflegeversorgung und Pflegeberatung
Referat: "Die Pflegeberatung seit der Einführung des gesetzlichen Anspruchs am 01.01.2009 im SGB XI §7a Abs. 3 Satz 3 aus Sicht eines Dienstleisters"

Eva Buchacker
Leiterin Compass Pflegeberatung Berlin
Referat: "Die Pflegeberatung bei den privaten Pflegekassen"

Moderation:

Ralf Schröder
ausgebildeter Pflegeberater nach SGB XI §7a

Jeder hat schon von der Pflegeversicherung gehört. Alle zahlen dort ein, ob gesetzlich oder privat versichert. Doch kaum jemand kann alle Leistungen der Pflegeversicherung aufzählen. Was wird bezahlt ? Was ist eine Pflegestufe ? Welche Abgrenzung gibt es zur Krankenversicherung ? Gibt es die Möglichkeit des Widerspruchs für die Bürger ? Wie wird die Pflege zu Hause unterstützt ? Welcher Pflegeanbieter paßt auf welchen Bedarf ? Viele solcher Fragen stellen sich wenn der Pflegefall eintritt. Doch das System wird immer komplexer. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert.

Im Zuge der Pflegeweiterentwicklung wurde ab 01.01.2009 im SGB XI gesetzlich im § 7a verankert, dass Personen, die Leistungen aus der Pflegekasse beziehen, das Recht auf eine fachkundige und unabhängige Beratung haben. Es ist sogar festgelegt, dass diese Beratung nur von speziell qualifizierten Pflegeberatern durchgeführt werden soll. Am dem 30.06.2011 ist es Pflicht, dass eine Fortbildung gemäß den Richtlinien des Spitzenverbandes der Kranken- und Pflegekassen (GKV) nachgewiesen wird. Bis dahin soll ein Bericht des GKV dem Bundesministerium für Gesundheit über die Erfahrungen mit der Pflegeberatung vorliegen.

Oft beraten die Pflegekassen selbst oder die Pflegeanbieter, die im Bedarfsfall auch die Pflege übernehmen. Wie unabhängig kann eine solche Beratung sein ? Sieht nicht jeder erst mal sein Budget ? Was tun wenn eine Leistung von der Pflegekasse abgelehnt wird ? Ist dann der Berater der Pflegekasse der richtige Ansprechpartner ?


Im Gesetz ist von Fallmanagement mithilfe eines individuellen Versorgungsplanes die Rede. Können die bisher vom Gesetzgeber und den Kassen geschaffenen Strukturen diesen Anspruch erfüllen ? Ist die Beratung nicht schon vor dem Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung sinnvoll ?

Kann der Versicherte sich seinen Berater selbst aussuchen und wird diese Beratung dann auch von der Pflegekasse finanziert ? Gibt es Lücken im Gesetz die der Gesetzgeber noch schließen sollte ?

Die Veranstaltung soll in das Thema einführen und eine Diskussion zu diesen Fragen anstoßen.


Alzheimer: Ursachen, Diagnose, Therapie

Anlässlich des Welt - Alzheimertages.
Etwa 1,2 Millionen Menschen leiden in unserer alternden Gesellschaft an einer Form von Demenz, die meisten an Alzheimer. Experten rechnen mit einem starken Anstieg der Zahlen in den nächsten Jahren. tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen zur Volkskrankheit Alzheimer.

Den gesamten Bericht gibt es auf tagesschau.de hier

Newsletter "Pflege Aktuell", Nr. 02/2011

Aus dem Inahlt:
  • Pflege - Charta
  • Häusliche Gewalt in der Pflege - Warten auf den Zusammenbruch
  • Sexualität im Alter
  • Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff in Sicht
  • Kurz und Knapp
Den gesamten Newsletter gibt es hier

Fazit aus dem Symposium: "kognitive- verhaltenstherapeutische Ansätze in der Pflegeberatung"

Am 17.11.2010 fand in der Robert- Bosch Stiftung & B. Braun Stiftung ein Symposium § Workshop mit dem Thema " kognitive- verhaltenstherapeutische Ansätze in der Pflegeberatung" statt. Unter anderem sprach für das BGM Herr Dr. Rudolph über die Weiterentwicklung des Pflegeversicherungsgesetztes.

In der ersten Durchführung nach dem Weiterentwicklungsgesetz in 2008 konnten folgende Schritte bisher erreicht werden:
  • Dynamisierung bis 2015
  • Umgestaltung der Lesitungsansprüche
  • Betreuungsbetrag/ Schaffung von Betreuungspersonal
  • Qualitätssicherung für Demenz
  • Planung der Ausgabenentwicklung
In der Koalitionsvereinbarung 2009 wurde vereinbart:
  • Transparenz
  • Leistungsflexibilität
  • Sicherung der Pflege- und Personalressourcen
  • Entbürokratisierung
  • Entwicklung des Pflegebedürftigkeitsbegriff
  • Finanzierung
Geleistet wurde bisher:
  • Beirat erarbeitet den Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit auch eine Überarbeitung des Begutachtungsverfahrens
  • Abkehr von den Defiziten bei den Verrichtungen des täglichen Lebens, neues Slogan lautet " Teilhabe - statt Fürsorge"
  • der Grad der Selbstständigkeit gilt als Kriterium für Pflegebedürftigkeit, nicht mehr der Zeituafwand
  • 4 Umsetzungsszenarien werden aktuell erprobt
Die Finanzierung der Pflegeversicherung muss umgestaltet werden. Es muss eine Ergänzung des Umlageverfahrens durch ein Kapitaldeckungselement geschaffen werden. Deise Kapitaldeckung muss!!! für alle Bürger verpflichtend sein, dennoch individuell angepasst und generationengerecht.

Weitere Informationen über die unterschiedlichen Themen erhalten Sie unter aktiv-in-jedem-alter.de


EURO - Toilettenschlüssel

Vom Club Behinderter und ihrer Freunde Darmstadt e.V. (CBF)!

Der CBF Darmstadt entwickelte und setzte 1986 das Konzept zum einheitlichen Schlüssel für Toiletten in Raststätten auf Autobahnen usw. Nun vertreiben wir zentral in Deutschland und im europäischen Ausland den EURO-Toilettenschlüssel.

Der CBF ist darauf bedacht, dass der Schlüssel Menschen mit einer Behinderung ausgehändigt wird, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Das sind z.B.: schwer Gehbehinderte; Rollstuhlfahrer; Stomaträger; Blinde; Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen; an Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa und Menschen mit chronischer Blasen- / Darmerkrankung. Auf jeden Fall erhält man einen Schlüssel, wenn im Schwerbehindertenausweis
  • das Merkzeichen: aG, B, H, oder BL
  • G und 70% aufwärts, 80, 90 oder 100%

enthalten ist.

Um Missbrauch zu vermeiden, muss bei der Bestellung des EURO-Schlüssels eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa ein ärztlichen Nachweis an den CBF Darmstadt gesandt werden.

Nähere Informationen finden Sie unter:

www.cbf-darmstadt.de

Ausnahmen von den Verkehrsverboten der neuen Umweltzonen

Die seit Januar 2008 eingeführte Umweltzone zur Verminderung von gesundheitsgefährdenden Schadstoffkonzentrationen und einer dauerhaften Entlastung der Berliner Luft führt dazu, dass Fahrzeuge mit besonders hohen Emissionen nur außerhalb dieser Zone fahren dürfen. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG" (außergewöhnlich gehbehindert), „H" (hilflos) oder „Bl" (blind) fahren oder gefahren werden, fallen unter die generellen Ausnahmeregelungen der bundesweit gültigen Kennzeichnungsregelung und dürfen ohne Plakette in der Umweltzone fahren. Bei fließendem Verkehr muss bei einer Kontrolle der Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden, im ruhenden Verkehr erfolgt der Nachweis durch den blauen EU-Parkausweis, der gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden muss.

Den Parkausweis können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde ihres Wohnbezirkes beantragen. Diesen Parkausweis erhalten jedoch nur Schwerbehinderte mit den Merkzeichen„aG” und„BI".

Für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „H" ohne Berechtigung für den EU-Parkausweis wird deshalb von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf Antrag ein Nachweis für die Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht ausgestellt. Dieser Nachweis gilt jedoch nur in Berlin und ist nur bei Fahrten mit der schwerbehinderten Person oder Leerfahrten im Zusammenhang mit Hol- bzw. Bringefahrten gültig und muss ebenfalls beim Parken hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.

Antragsformulare für diesen Nachweis erhalten Sie von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz oder im KundenCenter des Versorgungsamtes.

Den Antrag richten Sie an die:

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz - Ref III D
Brückenstr. 6
10179 Berlin
Tel. 9025-2348, Fax 9025-2524
E-Mail: freddy.jarnott@senguv.berlin.de

Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei privater Nutzung des Fahrzeugs eine Einzelausnahmegenehmigung gegen Gebühr für Ausweisinhaber mit dem Merkzeichen ‚.G' oder Besitzer eines blauen EU-Parkausweises für Gleichgestellte erteilt werden. Folgende Voraussetzungen müssen dabe gleichzeitig erfüllt sein:
  • Das Fahrzeug wurde erstmals vor dem 1. März 2007 auf den Antragsteller zugelassen.
  • Ein Ersatz des Fahrzeuges durch ein geeignetes Fahrzeug ist wirtschaftlich nicht vertretbar.
Diese Voraussetzungen müssen bei der Beantragung (gebührenpflichtige Einzelausnahme) der Straßenverkehrsbehörde beim Bezirksamt nach gewiesen werden. Genaue Informationen erhalten Sie bei den Straßenverkehrsbehörden. Den Antrag auf Ausnahmegenehmigung können Sie sich auch im Internet runterladen: www.stadtentwicklung.berlin.de/service (--> Formular-Center --> Bereich Verkehr)
Weitere Informationen über die Umweltzone erhalten Sie unter: www.berlin.de/sen/umwelt


Haftpflicht-Versicherung für eiektrisch betriebene Rollstühle

Wegen ihrer geringen Geschwindigkeit (bis 6 km/f Höchstgeschwindigkeit) unterliegen elektrisch betriebene Rollstühle nicht der Versicherungspflicht da sie nach der Straßenverkehrsordnung nich als Fahrzeug definiert werden. Hierzu zählen ma schinell angetriebene Rollstühle mit nur einen' Sitzplatz und einem Höchstgewicht im fahrtaug lichen Zustand von 40 kg. Der Gesamtverband de, deutschen Versicherungswirtschaft GDV hat der dort organisierten Versicherungen empfohlen elektrisch betriebene Rollstühle dann prämienfre zu versichern, wenn der behinderte Mensch be der jeweiligen Versicherung schon eine Privathaft pflichtversicherung hat. Weitere Auskünfte erhal ten Sie von Ihrer Versicherung.

Gesetz zu Patientenverfügungen beschlossen

Nach mehr als sechs Jahren Debatte hat der Bundestag in der vergangenen Woche eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen verabschiedet. Sie haben künftig hohe rechtliche Verbindlichkeit und müssen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung beachtet werden. Der Entwurf räumt Menschen umfassende Möglichkeiten ein, ihren Patientenwillen schriftlich zu erklären. So können sie beispielsweise Rettungsmaßnahmen nach einem Unfall untersagen, wenn schwere Hirnschäden oder dauerhafte Pflegebedürftigkeit drohen. Die Verfügung soll immer und in jeder Krankheitsphase verbindlich sein, wenn der Patient sich nicht anders äußert. Patientenverfügungen, die bei bestimmten Krankheiten eine aktive Sterbehilfe verlangen, sind auch künftig unwirksam. Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen.

Pflegegeld läuft auch bei Krankenhausaufenthalt weiter

Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag neue Regelungen zum Assistenzpflegebedarf im Krankenhaus beschlossen. Bisher konnten Menschen mit Behinderungen, die auf eine Assistenzpflege angewiesen waren, die gewohnten Pflegekräfte bei einem Krankenhausaufenthalt nicht mitnehmen. Das ist künftig möglich: Menschen mit Behinderung stehen auch im Krankenhaus die gewohnten Pflegekräfte zur Verfügung. Die Kosten für deren Übernachtung und Verpflegung werden von den Kassen übernommen.

Benutzung eines Kraftfahrzeuges wegen der Behinderung

Schwerbehinderte Menschen mit einem GdB ab 70 und Ausweismerkzeichen G oder GdB ab 80 unter bestimmten Voraussetzungen auch ab GdB 50

Zuständig: Finanzamt

Erforderliche Unterlagen:

Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, ggf. Rentenbescheid, Fahrtenbuch

Rechtsquelle/ Fundstelle:

§ 33 EStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.04.1997 (BGBl. I S. 821), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagssteuern vom 21.12.2000 (BGBl. I S. 1978)

Schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von wenigstens 70 und Gehbehinderung (Ausweismerkzeichen G ) oder mit einem GdB von wenigstens 80 können in angemessenem Umfang auch die Kraftfahrzeugkosten für Privatfahrten geltend machen, die nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden können.

Als angemessen gilt im Allgemeinen ein Aufwand für durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Privatfahrten von 3.000 km jährlich. Bei außergewöhnlich gehbehinderten, blinden und hilflosen Menschen (Ausweismerkzeichen aG , Bl und H ) können grundsätzlich alle Kraftfahrzeugkosten,also nicht nur die vermeidbaren Kosten zur Erledigung privater Angelegenheiten, sondern auch die Kosten für Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten, in der Regel insgesamt bis zu 15.000 km jährlich, geltend gemacht werden.

Als km-Satz werden pauschal 0,30 EUR bei 3.000 km, also ein Aufwand von 900 EUR, bei 15.000 km ein Aufwand von 4.500 EUR, zugrunde gelegt. Tatsächliche höhere Aufwendungen werden durch das Finanzamt nicht anerkannt. Schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von wenigstens 50, aber weniger als 70 können die Kosten geltend machen, wenn die Fahrten ausschließlich wegen der Behinderung notwendig geworden sind (z. B. Fahrten zur Apotheke oder Massage). Sie müssen einen entsprechenden Nachweis (Fahrtenbuch, Aufstellung) führen.

Anstelle der Kosten für ein eigenes Kraftfahrzeug können auch Taxikosten in angemessenem Umfang geltend gemacht werden. Macht ein Gehbehinderter neben den Aufwendungen für Privatfahrten mit dem eigenen Pkw auch solche für andere Verkehrsmittel (z. B. Taxi) geltend, so ist die als angemessen anzusehende jährliche Fahrleistung von 3.000 km bzw. von 15.000 km entsprechend zu kürzen.

Stromkosten für Rollstühle

Stromkosten- die für die Nutzung eines von der Krankenkasse zur Verfügung gestellten Elektrorollstuhls anfallen, fallen in die Leistungspflicht der Krankenkassen ( Bundessozialgericht Az. 3 RK 12/96 vom 06.02.1997).

Die Inanspruchnahme zur Ermittlung des Verbrauches des Stroms eines Elektrorollstuhls ist über den Kilometerstand und Fahrtenbuch zu regeln, da aber viele Rollstühle nicht mit einem Kilometerzähler ausgestattet sind erhält der Versicherte je nach Krankenkasse eine Pauschale( z.B. AOK 5,11€ pro Monat). Eine geforderte Selbstbeteiligung an den Stromkosten ist rechtswidrig.

KLEINE ANFRAGE

der Abgeordneten Petra Hildebrandt (SPD)

vom 02. Dezember 2010 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Dezember 2010) und Antwort



Probleme beim Sonderfahrdient für behinderte Menschen (SFD)


Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1. Welche Informationen bzgl. der Mängel beim SFD, insbesondere in Bezug auf die Erreichbarkeit der Mobilitätszentrale und die Pünktlichkeit, liegen dem Senat bzw. dem zuständigen Landesamt für Gesundheit und Soziales vor?


Zu 1.: Durch die bei dem Qualitätsmanagement des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) eingehenden Beschwerden der NutzerInnen sowie die monatlich zu erstellende Statistik des LAGeSo ist gewährleistet, dass jederzeit abrufbare Informationen über die aktuelle Situation beim SFD vorliegen. Darüber hinaus besteht ein regelmäßiger Austausch mit dem LAGeSo, dem Betreiber, der Wirtschaftsgenossenschaft Berliner Taxibesitzer eG (WBT) und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.

Die Mehrzahl der Beschwerden betraf in der Vergangenheit vor allem die Regiezentrale des Betreibers. Durch einen längeren krankheitsbedingten Ausfall eines Mitarbeiters gab es bedauerlicherweise erhebliche Schwierigkeiten bei der telefonischen Erreichbarkeit. Durch interne Umstrukturierung konnte diese Stelle durch eine neue Mitarbeiterin besetzt werden. Auf Veranlassung meiner Verwaltung wurde darüber hinaus eine weitere zusätzliche Mitarbeiterin in der Regiezentrale eingestellt. Nach Ablauf der jeweiligen Einarbeitungszeit hat sich die Erreichbarkeit durch die personelle Verstärkung deutlich verbessert, die Zahl der Beschwerden ging erheblich zurück.

Beschwerden gab es in Einzelfällen zur Unpünktlichkeit. Dies kann verkehrsbedingte oder systembedingte Ursachen haben. Auf eine verkehrsbedingte Unpünktlichkeit kann naturgemäß wenig Einfluss genommen werden.

Systembedingt kann es zu Verzögerungen kommen, wenn sich zum Zeitpunkt der Auftragsweitergabe an die Fuhrunternehmen durch die Dispositionssoftware kein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Abholortes befindet und eine weitere Anfahrt hat. Bei Verspätungen von mehr als 20 Minuten besteht für die NutzerInnen die Möglichkeit, sich über die Notrufnummer bei der Regiezentrale über den Verbleib des Fahrzeuges zu erkundigen. Die relativ kurzfristige Weitergabe der Fahrten ist aufgrund der hohen Stornorate durch die NutzerInnen (rd. 1.700 bis 2.000 Stornos pro Monat) notwendig, um Fehlfahrten durch Absagen zu reduzieren.

Insgesamt spielen Beschwerden hierzu jedoch eine untergeordnete Rolle. So gingen im September 9 (von insgesamt 551 Anfragen), im Oktober 4 Beschwerden (von insgesamt 479 Anfragen) zur Fahrtverspätung ein.

Das nunmehr vorliegende Ergebnis der Kundenbefragung 2010 belegt diese Einschätzung. Über 80 % der rd. 2.200 eingegangenen Antworten z.B. geben sehr gute bis befriedigende Noten zur Pünktlichkeit, während im Bereich Erreichbarkeit der Regiezentrale sehr deutlich wird, dass mit über 55 % im Bereich der Noten 4 bis 6 zum Zeitpunkt der Erhebung im September 2010 dringender Handlungsbedarf für eine verbesserte Erreichbarkeit bestand.

Die Ergebnisse der Kundenbefragung werden im Internet auf der Homepage des LAGeSo veröffentlicht und bei Bedarf dem Ausschuss für Integration, Arbeit, Berufliche Bildung und Soziales des Abgeordnetenhauses vorgestellt.

Die NutzerInnen werden weiterhin bestärkt, Probleme aufzuzeigen und die zuständigen Stellen dadurch aktiv bei der Optimierung des Fahrdienstes zu unterstützen.

2. Wie reagiert die für die Qualitätskontrolle des SFD zuständige Stelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales auf Beschwerden und auf die Ergebnisse der Kundenbefragung? Werden diese lediglich an den Betreiber weitergeleitet, oder werden auch seitens der Behörde Maßnahmen ergriffen?

Zu 2.: Grundsätzlich wird seitens des LAGeSo jeder Beschwerde nachgegangen. In der Regel wird der Betreiber zu dem Einzelfall um Stellungnahme gebeten, das LAGeSo antwortet gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern. Dadurch ist eine neutrale und einheitliche Beschwerdebeantwortung gewährleistet.

Zuständig für die Vertragsumsetzung und damit für Maßnahmen ist als Auftraggeber und Vertragspartner das Land Berlin, vertreten durch die für Soziales zuständige Senatsverwaltung. Bei gehäuft auftretenden Beschwerden, die erkennbar und nachweislich Vertragsverstöße darstellen, werden entsprechende rechtliche Schritte geprüft und eingeleitet.

Die Ergebnisse der Kundenbefragung werden dem Betreiber (und damit den Fuhrunternehmen als Nachunternehmern) zugeleitet mit der Bitte um Stellungnahme zu den Fragen, die von den NutzerInnen überwiegend negativ bewertet wurden. Anschließend wird von der Senatsverwaltung eine Bewertung vorgenommen.

3. Falls ja, welche konkreten Schritte und Maßnahmen wurden seitens der Behörde bereits eingeleitet?

Zu 3.: Soweit Nachweise über Vertragsverstöße vorliegen, werden die rechtlichen Möglichkeiten für Vertragsstrafen oder einer Leistungsminderung ausgeschöpft.

In 2009 wurde eine Vertragsstrafe wegen der schlechten Erreichbarkeit verhängt, in 2010 wurden entsprechend dem vertraglich vorgesehenen Prozedere Abmahnungen sowohl gegenüber dem Betreiber als auch mittelbar gegenüber den Mitarbeitern der Fuhrunternehmen erteilt, die in Strafen münden, sofern hier ein erneuter nachweislicher Verstoß bekannt wird.

Von den Fuhrunternehmen werden derzeit arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen Mitarbeiter/Innen geprüft. Ergebnisse werden hierzu im Laufe des Januars 2011 erwartet.

Zu den Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit s. Antwort zu Frage 1.

4. Hat das Landesamt für Gesundheit und Soziales entsprechende Schritte eingeleitet, um einen reibungslosen Ablauf des SFD während der Weihnachtsfeiertage und Silvester zu gewährleisten? Falls ja, welche?

Zu 4.: Zusammen mit dem Betreiber und dem LAGeSo wurden auch in diesem Jahr alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um einen möglichst reibungslosen Ablauf während der Weihnachtsfeiertage sicherzustellen. Die Fahrzeugflotte wurde um 60 angemietete Fahrzeuge aufgestockt, die vorhandenen Annahmeplätze in der Regiezentrale bestmöglich besetzt und Telefonansagen geschaltet. Dem letzten Informationsbrief an die NutzerInnen wurde ein Bestellformular beigelegt, um die jährlich wiederkehrende Telefonproblematik zu entschärfen.

Besonders schwierig gestaltet sich regelmäßig die Situation am Heiligabend, die rd. 1.500 möglichen Fahrten sind innerhalb weniger Tage ausgebucht.

Zu Silvester wird es aufgrund bisheriger Erfahrungswerte aller Voraussicht nach keine Engpässe geben, der SFD wird die Nacht über fahren.

Zurzeit verfügen rd. 20.800 Personen über eine Magnetkarte. Diese Zahl macht deutlich, dass es mit den zur Verfügung stehenden Möglichkeiten regelmäßig nicht möglich sein wird, alle gewünschten Fahrten zu den Wunschterminen durchführen zu können.

Das wird zu Feiertagen besonders deutlich, wenn viele NutzerInnen zu annähernd gleichen Zeiten fahren wollen. Immer wieder muss darauf hingewiesen werden, dass die NutzerInnen, die dazu in der Lage sind, auf die bestehenden Beförderungsalternativen durch den ÖPNV ausweichen, damit die Sonderfahrzeuge vorrangig den Personen zur Verfügung stehen, die darauf angewiesen sind. Trotz einer erheblichen Erweiterung der Fahrzeuge und bestmöglichen Umsetzung durch den Betreiber werden hier auch künftig immer die Grenzen sowohl bei der Fahrtenannahme wie auch bei der Fahrtendurchführung erreicht.

Berlin, den 27. Dezember 2010

Im Original nachzulesen: Drucksache 16/14 985
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Café Bilderbuch
Akazienstraße 28
Schöneberg

Confiserie Reichert
Schloßstraße 96
Steglitz

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ALS - Selbsthilfegruppe

Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Seite der DGM e.V.

HIER


Wann: 16. Februar 2012 von 19:00 bis 21:00 Uhr
Wo:
Charité Berlin Mitte
Neurologische Abteilung
Konferenzraum 03041 im 1. Stock
Schumannstraße 20 - 21
10117 Berlin