Die seit Januar 2008 eingeführte Umweltzone zur Verminderung von gesundheitsgefährdenden Schadstoffkonzentrationen und einer dauerhaften Entlastung der Berliner Luft führt dazu, dass Fahrzeuge mit besonders hohen Emissionen nur außerhalb dieser Zone fahren dürfen. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG" (außergewöhnlich gehbehindert), „H" (hilflos) oder „Bl" (blind) fahren oder gefahren werden, fallen unter die generellen Ausnahmeregelungen der bundesweit gültigen Kennzeichnungsregelung und dürfen ohne Plakette in der Umweltzone fahren. Bei fließendem Verkehr muss bei einer Kontrolle der Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden, im ruhenden Verkehr erfolgt der Nachweis durch den blauen EU-Parkausweis, der gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden muss.
Den Parkausweis können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde ihres Wohnbezirkes beantragen. Diesen Parkausweis erhalten jedoch nur Schwerbehinderte mit den Merkzeichen„aG” und„BI".
Für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „H" ohne Berechtigung für den EU-Parkausweis wird deshalb von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf Antrag ein Nachweis für die Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht ausgestellt. Dieser Nachweis gilt jedoch nur in Berlin und ist nur bei Fahrten mit der schwerbehinderten Person oder Leerfahrten im Zusammenhang mit Hol- bzw. Bringefahrten gültig und muss ebenfalls beim Parken hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.
Antragsformulare für diesen Nachweis erhalten Sie von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz oder im KundenCenter des Versorgungsamtes.
Den Antrag richten Sie an die:
Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz - Ref III D
Brückenstr. 6
10179 Berlin
Tel. 9025-2348, Fax 9025-2524
E-Mail: freddy.jarnott@senguv.berlin.de
Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei privater Nutzung des Fahrzeugs eine Einzelausnahmegenehmigung gegen Gebühr für Ausweisinhaber mit dem Merkzeichen ‚.G' oder Besitzer eines blauen EU-Parkausweises für Gleichgestellte erteilt werden. Folgende Voraussetzungen müssen dabe gleichzeitig erfüllt sein:
- Das Fahrzeug wurde erstmals vor dem 1. März 2007 auf den Antragsteller zugelassen.
- Ein Ersatz des Fahrzeuges durch ein geeignetes Fahrzeug ist wirtschaftlich nicht vertretbar.
Diese Voraussetzungen müssen bei der Beantragung (gebührenpflichtige Einzelausnahme) der Straßenverkehrsbehörde beim Bezirksamt nach gewiesen werden. Genaue Informationen erhalten Sie bei den Straßenverkehrsbehörden. Den Antrag auf Ausnahmegenehmigung können Sie sich auch im Internet runterladen:
www.stadtentwicklung.berlin.de/service (--> Formular-Center --> Bereich Verkehr)
Weitere Informationen über die Umweltzone erhalten Sie unter: www.berlin.de/sen/umwelt