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Die Pflegelüge - Der Generationenvertrag am Tropf
Christine Schmidt


Pflegeversicherung - denkt sich der Otto-Normalverbraucher, da bin ich gut versichert, wenn mir was passiert, wenn ich Hilfe benötige, bekomme ich diese auch. Doch das Paket Pflegeversicherung ist eine Mogelpackung, sie bietet Hilfe an, aber eine optimale individuelle Pflegeversorgung kann so nicht garantiert werden. Eine menschenwürdige Pflege, die mehr ist als morgens und abends zu waschen und zu füttern, existiert höchstens auf dem Papier. Die tägliche Pflegepraxis sieht ganz anders aus.

Es ist verständlich, dass sich niemand wirklich damit auseinandersetzen will, was passiert, wenn man nichts mehr allein machen kann und auf fremde Hilfe angewiesen ist. Das müssen wir aber, sagt Christine Schmidt. Im Ernstfall werden wir viel zu oft im Regen stehen gelassen - und das ist mit Sicherheit kein Geldregen.

In der "Pflegelüge" begegnen wir dem Ehepaar Herbert und Herta. Herbert wird von heute auf morgen zum Pflegefall. Zusammen mit Herta durchleben wir nun alle Hindernisse bei der Organisation von Herberts Pflege. Wir stolpern zusammen mit ihr über diverse Fallstricke und lernen, was wir wann wie tun, beantragen oder wonach wir fragen müssen. Immer wieder bleiben wir allerdings auch genauso ratlos wie Herta zurück. Die Autorin klagt die Missstände in der Pflege an. Dabei verknüpft sie inhaltlich die Bereiche Politik, Management, Kostenträger und Pflegehaushalte:
  • Wie stellt sich die Politik dieser Versorgungsverantwortung?
  • Warum gehen Krankenkassen und Behörden so mit Patienten um?
  • Wieso werden das Pflegepersonal oder die Angehörigen allein gelassen?
  • Was ist eine bestmögliche Pflege und wie kann diese bezahlbar gewährleistet werden?
  • Was bedeuten die Pflegestufen und nach welchen Kriterien werden Pflegebedürftige eingestuft?
Die Autorin weist in dem Buch auf die Pflege-Missstände hin, die in Deutschland immer größer zu werden drohen, wenn die gesetzliche Pflegeversicherung nicht umgehend reformiert wird. Betroffenen bietet sie Hilfestellung, um mitallen relevanten Fragen umgehen zu können.

WELTBILD-Verlag (lieferbar Mai 2010)


EURO - Toilettenschlüssel

Vom Club Behinderter und ihrer Freunde Darmstadt e.V. (CBF)!

Der CBF Darmstadt entwickelte und setzte 1986 das Konzept zum einheitlichen Schlüssel für Toiletten in Raststätten auf Autobahnen usw. Nun vertreiben wir zentral in Deutschland und im europäischen Ausland den EURO-Toilettenschlüssel.

Der CBF ist darauf bedacht, dass der Schlüssel Menschen mit einer Behinderung ausgehändigt wird, die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind. Das sind z.B.: schwer Gehbehinderte; Rollstuhlfahrer; Stomaträger; Blinde; Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind und gegebenenfalls eine Hilfsperson brauchen; an Multipler Sklerose, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa und Menschen mit chronischer Blasen- / Darmerkrankung. Auf jeden Fall erhält man einen Schlüssel, wenn im Schwerbehindertenausweis
  • das Merkzeichen: aG, B, H, oder BL
  • G und 70% aufwärts, 80, 90 oder 100%

enthalten ist.

Um Missbrauch zu vermeiden, muss bei der Bestellung des EURO-Schlüssels eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa ein ärztlichen Nachweis an den CBF Darmstadt gesandt werden.

Nähere Informationen finden Sie unter:

www.cbf-darmstadt.de

Ausnahmen von den Verkehrsverboten der neuen Umweltzonen

Die seit Januar 2008 eingeführte Umweltzone zur Verminderung von gesundheitsgefährdenden Schadstoffkonzentrationen und einer dauerhaften Entlastung der Berliner Luft führt dazu, dass Fahrzeuge mit besonders hohen Emissionen nur außerhalb dieser Zone fahren dürfen. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG" (außergewöhnlich gehbehindert), „H" (hilflos) oder „Bl" (blind) fahren oder gefahren werden, fallen unter die generellen Ausnahmeregelungen der bundesweit gültigen Kennzeichnungsregelung und dürfen ohne Plakette in der Umweltzone fahren. Bei fließendem Verkehr muss bei einer Kontrolle der Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden, im ruhenden Verkehr erfolgt der Nachweis durch den blauen EU-Parkausweis, der gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden muss.

Den Parkausweis können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde ihres Wohnbezirkes beantragen. Diesen Parkausweis erhalten jedoch nur Schwerbehinderte mit den Merkzeichen„aG” und„BI".

Für Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „H" ohne Berechtigung für den EU-Parkausweis wird deshalb von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz auf Antrag ein Nachweis für die Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht ausgestellt. Dieser Nachweis gilt jedoch nur in Berlin und ist nur bei Fahrten mit der schwerbehinderten Person oder Leerfahrten im Zusammenhang mit Hol- bzw. Bringefahrten gültig und muss ebenfalls beim Parken hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.

Antragsformulare für diesen Nachweis erhalten Sie von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz oder im KundenCenter des Versorgungsamtes.

Den Antrag richten Sie an die:

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz - Ref III D
Brückenstr. 6
10179 Berlin
Tel. 9025-2348, Fax 9025-2524
E-Mail: freddy.jarnott@senguv.berlin.de

Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei privater Nutzung des Fahrzeugs eine Einzelausnahmegenehmigung gegen Gebühr für Ausweisinhaber mit dem Merkzeichen ‚.G' oder Besitzer eines blauen EU-Parkausweises für Gleichgestellte erteilt werden. Folgende Voraussetzungen müssen dabe gleichzeitig erfüllt sein:
  • Das Fahrzeug wurde erstmals vor dem 1. März 2007 auf den Antragsteller zugelassen.
  • Ein Ersatz des Fahrzeuges durch ein geeignetes Fahrzeug ist wirtschaftlich nicht vertretbar.
Diese Voraussetzungen müssen bei der Beantragung (gebührenpflichtige Einzelausnahme) der Straßenverkehrsbehörde beim Bezirksamt nach gewiesen werden. Genaue Informationen erhalten Sie bei den Straßenverkehrsbehörden. Den Antrag auf Ausnahmegenehmigung können Sie sich auch im Internet runterladen: www.stadtentwicklung.berlin.de/service (--> Formular-Center --> Bereich Verkehr)
Weitere Informationen über die Umweltzone erhalten Sie unter: www.berlin.de/sen/umwelt


Haftpflicht-Versicherung für eiektrisch betriebene Rollstühle

Wegen ihrer geringen Geschwindigkeit (bis 6 km/f Höchstgeschwindigkeit) unterliegen elektrisch betriebene Rollstühle nicht der Versicherungspflicht da sie nach der Straßenverkehrsordnung nich als Fahrzeug definiert werden. Hierzu zählen ma schinell angetriebene Rollstühle mit nur einen' Sitzplatz und einem Höchstgewicht im fahrtaug lichen Zustand von 40 kg. Der Gesamtverband de, deutschen Versicherungswirtschaft GDV hat der dort organisierten Versicherungen empfohlen elektrisch betriebene Rollstühle dann prämienfre zu versichern, wenn der behinderte Mensch be der jeweiligen Versicherung schon eine Privathaft pflichtversicherung hat. Weitere Auskünfte erhal ten Sie von Ihrer Versicherung.

Gesetz zu Patientenverfügungen beschlossen

Nach mehr als sechs Jahren Debatte hat der Bundestag in der vergangenen Woche eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen verabschiedet. Sie haben künftig hohe rechtliche Verbindlichkeit und müssen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung beachtet werden. Der Entwurf räumt Menschen umfassende Möglichkeiten ein, ihren Patientenwillen schriftlich zu erklären. So können sie beispielsweise Rettungsmaßnahmen nach einem Unfall untersagen, wenn schwere Hirnschäden oder dauerhafte Pflegebedürftigkeit drohen. Die Verfügung soll immer und in jeder Krankheitsphase verbindlich sein, wenn der Patient sich nicht anders äußert. Patientenverfügungen, die bei bestimmten Krankheiten eine aktive Sterbehilfe verlangen, sind auch künftig unwirksam. Die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen.

Pflegegeld läuft auch bei Krankenhausaufenthalt weiter

Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag neue Regelungen zum Assistenzpflegebedarf im Krankenhaus beschlossen. Bisher konnten Menschen mit Behinderungen, die auf eine Assistenzpflege angewiesen waren, die gewohnten Pflegekräfte bei einem Krankenhausaufenthalt nicht mitnehmen. Das ist künftig möglich: Menschen mit Behinderung stehen auch im Krankenhaus die gewohnten Pflegekräfte zur Verfügung. Die Kosten für deren Übernachtung und Verpflegung werden von den Kassen übernommen.

Benutzung eines Kraftfahrzeuges wegen der Behinderung

Schwerbehinderte Menschen mit einem GdB ab 70 und Ausweismerkzeichen G oder GdB ab 80 unter bestimmten Voraussetzungen auch ab GdB 50

Zuständig: Finanzamt

Erforderliche Unterlagen:

Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes, ggf. Rentenbescheid, Fahrtenbuch

Rechtsquelle/ Fundstelle:

§ 33 EStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.04.1997 (BGBl. I S. 821), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Regelung der Bemessungsgrundlage für Zuschlagssteuern vom 21.12.2000 (BGBl. I S. 1978)

Schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von wenigstens 70 und Gehbehinderung (Ausweismerkzeichen G ) oder mit einem GdB von wenigstens 80 können in angemessenem Umfang auch die Kraftfahrzeugkosten für Privatfahrten geltend machen, die nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden können.

Als angemessen gilt im Allgemeinen ein Aufwand für durch die Behinderung veranlasste unvermeidbare Privatfahrten von 3.000 km jährlich. Bei außergewöhnlich gehbehinderten, blinden und hilflosen Menschen (Ausweismerkzeichen aG , Bl und H ) können grundsätzlich alle Kraftfahrzeugkosten,also nicht nur die vermeidbaren Kosten zur Erledigung privater Angelegenheiten, sondern auch die Kosten für Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten, in der Regel insgesamt bis zu 15.000 km jährlich, geltend gemacht werden.

Als km-Satz werden pauschal 0,30 EUR bei 3.000 km, also ein Aufwand von 900 EUR, bei 15.000 km ein Aufwand von 4.500 EUR, zugrunde gelegt. Tatsächliche höhere Aufwendungen werden durch das Finanzamt nicht anerkannt. Schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von wenigstens 50, aber weniger als 70 können die Kosten geltend machen, wenn die Fahrten ausschließlich wegen der Behinderung notwendig geworden sind (z. B. Fahrten zur Apotheke oder Massage). Sie müssen einen entsprechenden Nachweis (Fahrtenbuch, Aufstellung) führen.

Anstelle der Kosten für ein eigenes Kraftfahrzeug können auch Taxikosten in angemessenem Umfang geltend gemacht werden. Macht ein Gehbehinderter neben den Aufwendungen für Privatfahrten mit dem eigenen Pkw auch solche für andere Verkehrsmittel (z. B. Taxi) geltend, so ist die als angemessen anzusehende jährliche Fahrleistung von 3.000 km bzw. von 15.000 km entsprechend zu kürzen.

Stromkosten für Rollstühle

Stromkosten- die für die Nutzung eines von der Krankenkasse zur Verfügung gestellten Elektrorollstuhls anfallen, fallen in die Leistungspflicht der Krankenkassen ( Bundessozialgericht Az. 3 RK 12/96 vom 06.02.1997).

Die Inanspruchnahme zur Ermittlung des Verbrauches des Stroms eines Elektrorollstuhls ist über den Kilometerstand und Fahrtenbuch zu regeln, da aber viele Rollstühle nicht mit einem Kilometerzähler ausgestattet sind erhält der Versicherte je nach Krankenkasse eine Pauschale( z.B. AOK 5,11€ pro Monat). Eine geforderte Selbstbeteiligung an den Stromkosten ist rechtswidrig.

Das Persönliche Budget: Für mehr Selbstbestimmung und Selbständigkeit

WERDEN SIE EXPERTE IN EIGENER SACHE

Das Persönliche Budget
Budget ist ein schwieriges Wort für Geld.
Man kann also auch Persönliches Geld sagen.
Dieses Geld können Sie bekommen, wenn Sie eine Behinderung haben und Unterstützung brauchen.
Mit dem Geld können Sie Ihre Hilfe und Unterstützung selbst bezahlen.
Mit dem Persönlichen Budget bestimmen Sie selbst über Ihre Hilfen.
Sie bestimmen selbst, welche Hilfen Sie haben wollen.
Sie bestimmen selbst, wer Ihnen helfen soll.
Sie sind der Chef.
Sie bestimmen selbst, wann Sie die Hilfen haben wollen.
So können Sie Ihr Leben selbst bestimmen.
Und Sie können überall dabei sein.
Ihre Hilfen werden von verschiedenen Stellen bezahlt.
Zum Beispiel vom Sozial-Amt oder von der Kranken-Kasse.
Diese Stellen heißen: Träger.
Bei dem Persönlichen Budget arbeiten alle Träger zusammen.
Ein Träger ist Ihr Beauftragter.
Dieser Träger kümmert sich um alles für Ihr Persönliches Budget.
Sie müssen also nur noch mit einem Träger sprechen.

SIE BRAUCHEN NUR EINEN ANTRAG STELLEN

Bei dem Persönlichen Budget müssen Sie nur noch einen
Antrag stellen.
Sie stellen den Antrag zum Beispiel bei:
Ihrer Kranken-Kasse,
Ihrer Pflege-Kasse,
Ihrer Renten-Versicherung,
Ihrem Jugend-Amt,
Ihrem Sozial-Amt,
Ihrem Integrations-Amt,
Ihrer Agentur für Arbeit.

( TEXT ist aus dem Bundesgesundheitsministerium entnommen )
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Barrierefreier Urlaub an der Ostsee

Ferienwohnungen in ruhiger und zentraler Lage,
3 Gehminuten zum Strand,
geschmackvoll und modern eingerichtet,
rauchfrei, keine Haustiere
fahrrad- und wanderfreundlich, ein Apartment ist barrierefrei

MeerKultur - Urlaub am Meer


Für Berlin - Mobiler Einsatz

Friseuse
Die Haarpflege in der Häuslichkeit, für Menschen mit Handicaps
- auch mit einer bestehenden Bettlägerigkeit -
dies kann geleistet werden durch Frau Kirsten Schumacher, Telefon: 0163 / 693 68 44


Medizinische Fußpflege
Frau Brigitte Keßler
Telefon: 030 / 754 61 551

RB-Wohnungen
Ein spezielles Angebot für Wohnungssuchende Rollstuhlfahrer.

Reise - Angebote für Körperbehinderte

BSK Reiseservice GmbH
Altkrautheimer Str. 20
74238 Krautheim
Tel.: 06294-4281-50
Fax: 06294-428159

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Zur Oelmühle 10
53347 Alfter
Tel.: 0228/642402
FAX: 0228- 644344

Mare nostrum
Am Schnarrenberg 12
70376 Stuttgart
Tel.: 0711-2858200
Fax: 0711- 2858201

Quertour
Wickratherstr. 105
41236 Mönchengladbach
Tel.: 02166- 940021
Fax: 02166/ 940416

Reiseagentur Carsten Müller
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13059 Berlin
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Fax: 030 96204201

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41236 Mönchengladbach
Tel.: 02166- 61899020
Fax: 02166-619046

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Tel.: 06421-686832
Fax: 06421- 690581

Youth Adventure Tours
Gesselner Str. 21a
33106 Paderborn
Tel.: 05254-957647
Fax: 05254- 9350827

Cafés für Rollstuhlfahrer in Berlin

Frida Kahlo
Lychener Straße 47
Prenzlauer Berg

Schönbrunn
Im Volkspark Friedrichshain

Café Bravo
Auguststraße 69
Mitte

CaféBar Marianne 6
Mariannenstraße 6
Kreuzberg

Café Bilderbuch
Akazienstraße 28
Schöneberg

Confiserie Reichert
Schloßstraße 96
Steglitz

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ALS - Selbsthilfegruppe

Wann:
30. September 2010 von 19:00 bis 21:00 Uhr
18. November 2010 von 19:00 bis 21:00 Uhr


Wo:
Charité Berlin Mitte
Neurologische Abteilung
Konferenzraum 03041 im 1. Stock
Schumannstraße 20 - 21
10117 Berlin




Die "Deutsche Gesellschaft für Muskelerkrankung e.V. (DGM)" veranstaltet einen

Informationstag über Beatmung in Berlin

Wann:
16. Oktober 2010 von 14:30 bis 18:30 Uhr


Wo:
Fürst - Donnersmarck - Stiftung
Schädestraße 9 - 13
14165 Berlin - Zehlendorf

Mehr Informationen


Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Informationsveranstaltungen des VdK - Sozialverband Berlin/Brandenburg

Termine:

17. Mai 2010 - 10:00 bis 12:00 Uhr
09. Juni 2010 - 18:00 bis 20:00 Uhr
12. Juli 2010 - 10:00 bis 12:00 Uhr
04. August 2010 - 18:00 bis 20:00 Uhr

Wo:
Badstraße 33, 13357 Berlin

Bitte Teilnahme unbedingt anmelden unter
49 76 96 45