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Familienpflegezeit: "Guter Vorstoß, aber nicht für jeden geeignet"
Christine Schmidt


In Berlin hat am 8. Juni 2010 die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Frau Dr. Kristina Schröder. den Kongress „Pflegezeit ist Lebenszeit" eröffnet. Auf diesem Kongress warb die Bundesfamilienministerin Frau Dr. Kristina Schröder für die Einführung einer zweijährigen Familienpflegezeit.

„Menschen, die ein Leben lang viel geleistet haben, verdienen einen würdigen Lebensabend", sagte Kristina Schröder. „Und Menschen, die Angehörigen einen würdigen Lebensabend schenken, verdienen unsere Unterstützung. Beruf und Pflege müssen genauso gut vereinbar sein wie Beruf und Kindererziehung. Deswegen brauchen wir eine gesetzliche Familienpflegezeit, die den Menschen Zeit für familiäre Verantwortung gibt". erklärte die Bundesfamilienministerin.

Das Modell der Familienpflegezeit sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit über maximal zwei Jahre auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, dabei aber 75 Prozent ihres Gehalts beziehen. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts - so lange, bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Arbeitnehmer können bereits vor einer möglichen Pflegebedürftigkeit in der Familie Zeit auf einem Wertkonto ansparen. das mit der Lohnfortzahlung in der Pflegephase verrechnet wird. Reicht das Guthaben nicht aus, um die Pflegephase zu überbrücken, leistet der Arbeitgeber eine Lohnvorauszahlung.

Dieser Vorstoß, um eine häusliche Pflegeversorgung zu gewährleisten, hört sich im ersten Moment sehr nobel an. Diese Regelung kann aber nur getroffen werden, wenn Arbeitgeber sieh bereit erklären, für ihre Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum ein Arbeitszeitkonto einrichten zu lassen.

Viele Arbeitsverträge, die aktuell abgeschlossen werden, sind jedoch Zeitverträge. Für diese Vertragsform fällt dann diese Möglichkeit schon einmal weg. Wenn Hartz IV-Empfänger sich in geförderten Maßnahmen befinden. können sich diese Menschen ebenfalls kein Zeitarbeitskonto zulegen, um im Falle einer Pflegeversorgung zu Hause zu bleiben.

Das Modell sieht auch vor, dass 50 Prozent der Arbeitszeit trotzdem geleistet werden müssen. Und in diesem Zeitraum ist der Pflegebedürftige dann alleine zu Hause. Die Belastungssituation - Arbeit, Haushalt und Pflege - besteht für die Pflegeperson weiterhin.

Der Vorschlag von Familienministerin Schröder findet in jedem Haushalt sofort Anklang. Es ist ein Vorstoß. der im Rahmen der allgemeinen Haushaltseinsparungen keine Kosten für die Regierung mit sich bringen würde. Die Familienpflegezeit kann nur durch eigenen Einsatz und mit Unterstützung der Arbeitgeber erbracht werden. Und: Viele Pflegeversorgungszeiten sind leider nicht auf zwei Jahre begrenzt, sondern halten weitaus länger an.


Der Artikel ist erschienen: "Die Schwester Der Pfleger 49. Jahrg. 07/10 Download


Und plötzlich geht nichts mehr…
Christine Schmidt


Eben noch am aktiven Leben teilgenommen und nun geht nichts mehr. Ein Schlaganfall verändert das aktive Leben sehr schnell und auch sehr dramatisch.

Doch wie kommt es dazu?

Der Schlaganfall kennzeichnet die Folgen einer plötzlichen Sauerstoffmangelversorgung eines bestimmten Gehirnbereiches. Zu etwa 80 % ist die Ursache ein Stopp der Blutversorgung durch ein Blutgerinnsel ( Thrombose ). Die Hauptrisikofaktoren sind jedoch auf die persönlichen Lebensweisen zurückzuführen.

Dazu zählt :
  • der Hypertonus ( Bluthochdruck)
  • Herz- und Kreislauferkrankungen
  • Stress
  • Eine Erhöhung der roten Blutkörperchen
  • Drogen
  • Alkohol, Nikotin

Je nach Schwere der Schädigung im Gehirn sind die Krankheitszeichen eines Patienten ausgeprägt. Folgende Einschränkungen können auftreten:
  • Partielle oder totaler Verlust der Bewegungsfähigkeiten der Extremitäten, zunächst schlaffe motorische Lähmung mit Erlöschen der physiologischen Reflexe
  • Sensorische Ausfälle der gestörten Oberflächen und Tiefensensibilität
  • Schädigungen des Sprachzentrums mit einer auftretenden Sprachstörung oder Sprachverlust
  • Lähmungen des Gesichtsmuskels – Herabhängen des Mundwinkels, vermehrter Speichelfluss und einer Fascialisparese
  • Hyperglossusparese und Störung des Schluckreflexes
  • Gesichtsfeldeinschränkungen, Störungen der räumlichen Orientierung, Halbseitenblindheit
  • Harn und Stuhlinkontinenz

In den meisten Fällen führt eine sofort eingeleitete Therapie zu einer Verbesserung, wenn nicht zu einer Behebung mancher Krankheitszeichen.

Entscheidend dafür ist die Mitarbeit des Patienten. Je eher eine Mitarbeit gefordert wird, desto eher muss der Patient sich mit seinen Schädigungen auseinandersetzen. Das Gehirn verfügt über eine erstaunliche Regenerationsfähigkeit. Je mehr Reize das Gehirn erreichen, desto eher können motorische Reaktionen als neue Verhaltensmuster gelernt werden.


Hamburger Institut befürchtet Leistungseinbußen
Neue Begutachtungsrichtlinien: Vom Minuten- zum Sekundentakt


Scharfe Kritik an den neuen Begutachtungsrichtlinien hat jetzt das Institut für Sachverständige in der Pflege (ISP) in Hamburg geübt. „Mit der Überarbeitung der Begutachtungsrichtlinien ist es dem GKV-Spitzenverband gelungen, eine Sparmaßnahme zu verwirklichen“ sagten Maria Penzlien und Christine Schmidt vom ISP. Der Grund: In der alten Fassung war der Hilfebedarf für jede Verrichtung der Grundpflege in vollen Minuten anzugeben. Der kleinste Zeitwert einer Hilfeleistung war also eine Minute.

Die aktuellen Richtlinien 2009 ergänzen den obigen Absatz folgendermaßen: der Zeitaufwand für die jeweilige Verrichtung der Grundpflege ist pro Tag, gerundet auf volle Minuten anzugeben. Dabei erfolgt die Rundung nur im Zusammenhang mit der Ermittlung des Gesamtzeitaufwands pro Tag und nicht für jede Hilfeleistung, deren Leitaufwand weniger als eine Minute beträgt (z. B. Schließen des Hosenknopfes nach dem Toilettengang sechsmal täglich zusammen eine Minute).

Zur Verdeutlichung: Einem Pflegebedürftigen mit rechtsseitiger Hemiplegie, der einen täglichen Bedarfst von 20 Transfers hatte, dem wegen Dehydrationsgefahr auch außerhalb der Mahlzeiten pro Tag viermal Getränke eingeschenkt werden mussten und der beim Gehen in der Wohnung im Verlauf des Tages 20x Unterstützung bekam, wurden bei der Feststellung nach den alten Richtlinie für 44 Verrichtungen je eine Minute, insgesamt also 44. Minuten zuerkannt. Nach der neuen Richtlinie könnte dieser Wert deutlich geringer ausfallen. Diese Zeitreduzierende Anordnung sei eine rein Kosten sparende Maßnahme, so das ISP.


Vom Minuten- zum Sekundentakt
Die neue Begutachtungsrichtlinie 2009 - eine Verhöhnung für die Pflegebedürftigen durch Leistungskürzungen?


Hamburg (11. August 2009) - Am 8.6.2009 sind die neuen Begutachtungsrichtlien in Kraft getreten. Entgegen der Darstellung des MDS haben sich wesentliche Änderungen ergeben. Mit der am 8.6.2009 in kraft getretenen Überarbeitung der Begutachtungsrichtlinien ist es dem GKV-Spitzenverband gelungen, eine Sparmaßnahme zu verwirklichen.
Die Richtlinien sollen bundesweit für eine Begutachtung nach einheitlichen Kriterien sorgen und so die Qualität der Gutachten des MDK, durch die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, sicherstellen. Diese Regeln werden in Abständen an Erkenntnisse der Pflegewissenschaft, der Medizin und der Rechtsprechung angepasst, in der aktuellen Fassung ist es gelungen, durch eine kleine Änderung grosse Einsparungen zu bewirken.

In der bisher gültige Fassung der BRi 2006 ist festgehalten:
Der Hilfebedarf ist für jede Verrichtung der Grundpflege stets in vollen Minuten anzugeben.
Der kleinste Zeitwert einer Hilfeleistung ist also 1 Minute. Zur Verdeutlichung: Einem Pflegebedürftigen mit rechtsseitiger Hemiplegie, der einen täglichen Bedarf von 20 Transfers hatte, dem wegen Dehydrationsgefahr auch ausserhalb der Mahlzeiten pro Tag 4x Getränke eingeschenkt werden mussten und der beim Gehen in der Wohnung im Verlauf des Tages 20x Unterstützung bekam, wurden bei der Feststellung nach den alten BRi 2006 für 44 Verrichtungen je 1 Minute, insgesamt also ein Hilfebedarf von 44 Minuten zuerkannt.

Die aktuellen Richtlinien 2009 ergänzen den obigen Absatz folgendermaßen:
der Zeitaufwand für die jeweilige Verrichtung der Grundpflege ist pro Tag, gerundet auf volle Minuten anzugeben. Dabei erfolgt die Rundung nur im Zusammenhang mit der Ermittlung des Gesamtzeitaufwands pro Tag und nicht für jede Hilfeleistung, deren Zeitaufwand weniger als eine Minute beträgt (z. B. Schließen des Hosenknopfes nach dem Toilettengang 6 mal täglich zusammen 1 Minute).

Die einzelne Hilfeleistung wird nun in Sekunden erfasst. Für den oben genannten Pflegebedürftigen bedeutet dies, dass sein Hilfebedarf um ca. 20 Minuten geringer bewertet wird. In der Praxis kann dies bedeuten, dass er als nicht erheblich pflegebedürftig eingestuft wird und ihm damit Leistungen der Pflegeversicherung versagt werden.

Das gewählte Beispiel "Schließen des Hosenknopfes" enthüllt ein mechanistisches Menschenbild, dem ein reduktionistischer Ansatz zugrunde liegt. Dieses Beispiel kaschiert den Klartext: Die Pflege wird jetzt in Sekunden bemessen.

Bei jeder Verrichtung muss die Vor- und Nachbereitung berücksichtigt werden. Um bei dem unsäglichen Beispiel zu bleiben: Bevor die Pflegeperson den Knopf öffnen kann, muss sie sich zum Pflegebedürftigen begeben, nachdem die Hose wieder zugeknöpft ist, kehrt die Pflegeperson in ihre Ausgangsposition zurück. Der Zeitaufwand für diese Vor- und Nachbereitungen ist natürlich sehr unterschiedlich, in der bisherigen Regelung, Hilfeleistungen dieser Kategorie quasi zu pauschalisieren, wurde diesem Umstand Rechnung getragen.

In §28 Abs. 4 des SGB XI findet sich der Passus: Um der Gefahr einer Vereinsamung des Pflegebedürftigen entgegenzuwirken, sollen bei der Leistungserbringung auch die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen nach Kommunikation berücksichtigt werden.
Genau zu Lasten dieses Bereiches geht die genannte Regelung. Bedauerlich ist, dass kostensparende Maßnahmen dieser Art die Pflegebedürftigen treffen, deren Zeit und Mittel, sich dagegen zu wehren, beschränkt sind.

Diese zeitreduzierende Anordnung in der neuen Fassung der BRi 2009 ist nicht auf Grund neuer Erkenntnisse der Pflegewissenschaft, der Medizin oder der Rechtsprechung eingeführt worden, sondern als kostensparende Maßnahme.

Die Ankündigung auf der Website des MDS vom 10.8.2009, es habe sich im Kern wenig geändert und die Überarbeitung bringe nur Veränderungen in Details, ist, wenn nicht irreführend, zumindest unverständlich.


Quelle: Pressemitteilung von Maria Penzlien und Christine Schmidt, ISP- Institut für Sachverständige in der Pflege in Hamburg (11.08.2009), www.ISP-Hamburg.com


MDK Nds: Chef kassierte über 200.000 zu viel
Quelle: Quelle: CareInvest, Vincentz Verlag, 18.9.2009

Der Geschäftsführer des MDK Niedersachsen, Jürgen Vespermann, hat nach Angaben aus Verwaltungskreisen deutlich höhere unrechtmäßige Zulagen bezogen als bisher bekannt: Der Schaden belaufe sich inzwischen auf 213.000 Euro. Mehr dazu hier im Volltext.

In der Aufklärung des Zulagenskandals um den langjährigen Geschäftsführer des MDK Niedersachsen, Jürgen Vespermann, sind aus Verwaltungskreisen neue Erkenntnisse bekannt geworden: Zunächst hatten die Prüfer die unzulässigen Zahlungen auf rund 140.000 Euro beziffert - nach neuesten Erkenntnissen belaufe sich der Schaden aber auf 213.000 Euro, berichtete heute die Hannoversche Allgemeine Zeitung. Prüfer des niedersächsischen Sozialministeriums hatten im April den MDK unter die Lupe genommen und festgestellt, dass Vespermann in einem Zeitraum von zwölf Jahren deutlich mehr Gehalt bezog als dem Verwaltungsrat bekannt war.
Inzwischen zeichne sich ab, dass der MDK-Geschäftsführer dabei selbst die treibende Kraft gewesen sei, so ein Beteiligter gegenüber der Zeitung. Diese Annahme wird auf den Verlauf der Zahlungen gestützt.

Der Vorgang stellt sich laut HAZ jetzt so dar: Dem Vernehmen nach wurde das Gehalt von Vespermann erstmals 1997 von den damaligen Verwaltungsratsvorsitzenden wegen angeblich herausragender Leistungen um zwei Besoldungsstufen von B3 nach B5 angehoben. Als den beiden Krankenkassenvertretern zwei Jahre später gewisse Zweifel an der Qualität der Arbeit des MDK-Geschäftsführers gekommen seien, hätten sie diese Praxis wieder beendet, hieß es. Im Jahr 2001, nach Wechsel im Vorsitz des Verwaltungsrates, sei Vespermann wieder auf B5 hochgestuft worden, vier Jahre später sogar auf B7 - rund 8.000 Euro monatlich. Darüber hinaus wurden ihm für "bestimmte Verdienste" weitere Zulagen zuteil, so für den reibungslosen Umzug des MDK in ein anderes Gebäude allein 12.000 Euro.

In einer für heute Abend anberaumten Sondersitzung wollen Mitglieder des Verwaltungsrates von Vespermann die Rückzahlung der zu viel überwiesenen Gehaltsbestandteile fordern. Es könne kein Zweifel daran bestehen, dass Vespermann sich der Unrechtmäßigkeit der ihm gewährten Sonderbezüge bewusst gewesen sei, hieß es aus dem Gremium. Als Beamter habe er weder um solche Boni bitten noch sie annehmen dürfen. Vor seiner Zeit beim MDK habe Vespermann selbst im Landesprüfdienst gearbeitet, habe also die Rechtslage kennen müssen.

Sollte Vespermann, der nach Bekanntwerden der Vorwürfe um Urlaub gebeten hatte, den Schaden nicht ausgleichen können, werde alternativ erwogen, an die inzwischen zurückgetretenen Verwaltungsratsvorsitzenden Rolf Wille und Heinz-Joachim Barchmann heranzutreten, hieß es. Aus der Satzung des Gremiums gehe eindeutig hervor, dass für eine Gehaltserhöhung des MDK-Geschäftsführers die Zustimmung des gesamten Verwaltungsrates erforderlich sei - die beiden Vorsitzenden allein hätten das nicht entscheiden dürfen.



Kungelei im MDK Niedersachsen aufgeflogen
Quelle: MDK - Niedersachsen

In einer sehr kurzgefassten Erklärung meldet der MDK Niedersachsen, dass Geschäftsführer Jürgen Vespermann "unrechtmäßige Zahlungen" erhalten habe, die allein von den Vorsitzenden des Verwaltungsrates veranlasst worden seien.

Die MDK-Pressestelle teilt mit, im Wortlaut:
"Der Finanz- und Grundsatzausschuss des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Niedersachsen (MDKN) wurde am 10.09.09 vom Landesprüfungsamt erstmals darüber informiert, dass der Geschäftsführer unrechtmäßige Zahlungen erhalten hat. Diese sind ohne Kenntnis des Verwaltungsrates allein durch die Vorsitzenden des Verwaltungsrates veranlasst worden.

Die Vorsitzenden des Verwaltungsrates sind am 10. September von ihrem Amt zurückgetreten.

Die unrechtmäßigen Zahlungen werden zurückgefordert. Der Finanz- und Grundsatzausschuss hat beschlossen, kurzfristig eine außerordentliche Sitzung des Verwaltungsrates am 18.09.2009 einzuberufen. Alle weiteren Maßnahmen und Konsequenzen werden in dieser Sitzung beschlossen.

Bis zur Sitzung des Verwaltungsrates hat der Geschäftsführer um Urlaub gebeten."




Patientenverfügung politisch ausdiskutiert und der erste Weg wurde freigemacht!
(Christine Schmidt)


Seit gut sechs Jahren ringt die deutsche Politik darum, welchen rechtlichen Status jene mittlerweile rund neun Millionen Patientenverfügungen haben sollen, mit denen man vorab festlegt, welche medizinischen Behandlungen man noch wünscht, wenn man sich infolge schwerer Krankheit nicht mehr äußern kann. Und weil der Streit schon so lange währt, werde es höchste Zeit, „dass wir endlich zu Potte kommen“, wie Christoph Strässer (SPD) rief.

Zu Potte kam der Bundestag dann aber auch, und zwar ganz im Sinne von Strässer – und durchaus überraschend. Nachdem es monatelang so ausgesehen hatte, als werde der Bundestag kein Gesetz beschließen, stimmten nun 320 Parlamentarier gegen 241 Ablehnungen Stimmen bei fünf Enthaltungen in zweiter Lesung für den von Strässer unterstützten Gesetzentwurf der fraktionsübergreifenden Gruppe um Joachim Stünker.

Demnach sind schriftliche Verfügungen auch zum Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen wie etwa einer künstlichen Ernährung immer umzusetzen, wenn sich Arzt und Betreuer einig sind, dass die Verfügung auf „die aktuelle Behandlungssituation“ zutrifft. Sind sie sich nicht einig, muss ein Vormundschaftsgericht entscheiden. Der Patientenwille und Behandlungssituation sind dabei im dialogischen Prozess zwischen Arzt und Betreuer zu erörtern. Zudem sieht der Entwurf vor, dass man seine Verfügung jederzeit formlos widerrufen kann. Wer also gegen seine schriftliche Verfügung in schwerer Krankheit zu erkennen gibt, dass er weiter ernährt werden will, bleibt am Leben.



Einsatz von ambulanten und stationären Hospizen

In dieser Gesellschaft setzten sich immer weniger Menschen mit den Thema Sterben auseinander, aus den unterschiedlichsten Gründen, hat dieses Fehlen der Auseinandersetzung viele Gedanken, Sorgen und Ängste in Menschen, wenn sich der Tod durch eine Erkrankung ankündigt.

Eine große Angst und Wortlosigkeit besteht. Sicherlich unter dem Aspekt, dass jeder Verlust und jeder Abschied die Vergänglichkeit des Lebens widerspiegeln, aber dieses Thema Sterben wird umhüllt von nebulösen Gedanken, die keiner so richtig gerne an sich heranlassen möchte.

Die Politik hat sich mit der Einführung des Pflegereformgesetzes im Juli 2008 auch zu diesem Thema Hospiz eingesetzt, und fördert die Eröffnungen von Hospizeinrichtungen.

Sicherlich auch unter dem Aspekt, wenn keine Angehörigen mehr da sind wer wird dann von wem auf diesem letzten Weg begleitet. Es gilt nicht außer Acht zu lassen, dass die demographische Entwicklung in Deutschland nicht so rosig ausschaut und alleine in Berlin 51% Singlehaushalte zu verzeichnen sind - Tendenz steigend.

Doch was bedeutet Hospiz. Übersetzt aus dem lateinischen bedeutet es eigentlich Herberge.

Im deutschen Sprachraum der Gegenwart wird mit Hospiz meist eine spezielle Pflegeeinrichtung bezeichnet, die Sterbende im Sinne der Palliativpflege umfassend versorgt. Es gibt ambulante, teilstationäre und stationär tätige Hospizvereinigungen. Der Kranke und seine Angehörigen stehen im Zentrum des Dienstes und erhalten

  • Unterstützung erfolgt durch ein interdisziplinäres Team
  • Einbeziehung freiwilliger Begleiterinnen und Begleiter
  • Palliative care (Palliativmedizin
  • Sorge für Schmerzfreiheit und Lebensqualität) statt medical care (auf Heilung gerichtete Behandlung), kurz heißt das:
    Lebensqualität statt Lebensquantität
  • Trauerbegleitung
Im Hospiz bekommen unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase eine respektvolle, umfassende und kompetente Betreuung. Dabei spielt die Kontrolle der verschiedenen Symptome eine große Rolle, u.a. die Schmerztherapie. Bei allen pflegerischen und medizinischen Handlungen steht aber der (geäusserte oder mutmaßliche) Wille des Kranken an erster Stelle. Trauerbegleitung für die Angehörigen wird angeboten. Träger dieser Häuser der Sterbebegleitung sind zumeist gemeinnützige Vereine, aber auch Kirchen und gemeinnützige Organisationen und Stiftungen.

Ein Hospiz ist in der Lage sich individuell auf die jeweilige Lebenssituation und Rahmenbedingung des zu Sterbenden einzulassen und bietet den Familienangehörigen, den Freunden und Bekannten die Möglichkeit Sterbebegleitung zu übernehmen - dies wiederum bedeutet eine kritische Auseinandersetzung mit dem „ Sterben“ in der heutigen Gesellschaft im Diskurs mit dem eigenen Leben.

Die Bereitschaft sich von den Sterbebegleitern auf einen längeren Begleitungsprozess einzulassen ist eine wichtige Voraussetzung. Wobei es ebenfalls eine Voraussetzung ist, eine unbedingte Bereitschaft und Offenheit für die Themen und Gesten des Sterbenden zu haben.

Diese verknüpft, mit den Möglichkeiten einen Raum für den Sterbenden zu schaffen wo vorurteilsfrei Fragen des Lebens, des Tod, Schuld und Versöhnung, Hass und Liebe, Abschied und Übergang besprochen werden können.

Es müssen noch unerledigte Geschäfte (z.B. unerledigte Auseinandersetzungen, Konfrontationen mit Menschen usw.) geklärt werden, welches einen sehr schwierigen Gesprächsprozess der Beteiligten mit sich bringt.

Das Umfeld des Sterbenden ist insofern zu gestalten, dass dieser menschenwürdig in seiner möglichst gewohnten Umgebung seinen Abschied nehmen kann und die Möglichkeit des Loslassens gegeben ist.

Zu vermeiden sind folgende Punkte in der Begleitung von Sterbenden:

  • Vertröstungen
  • unklare und unverbindliche Aussagen
  • Versprechungen , die nicht eingehalten werden
Es gilt zu fördern - durch den Hospizdienst - das die Gespräche der betroffenen Familie nicht abebbt, dass eine Offenheit - begleitet durch Liebe und Vertrauen der Familienmitglieder erreicht wird und ein würdevolles Gehen dem Sterbenden ermöglicht werden kann.



Bundesverfassungsgericht hilft ALS - Patienten
(Christian Winter, Sozialbrief Mai 2009)


Eine Intervention aus Karlsruhe verhinderte einen langen Rechtsstreit den die Klägerin nicht überlebt hätte.

Klägerin vor dem Bundesverfassungsgericht war eine ALS- Patientin (amyotrophische Lateralsklerose), die aufgrund ihrer Erkrankung unter einer nahezu vollständige Lähmung der Muskulatur leidet. Sie ist gänzlich auf den Rollstuhl angewiesen. Im September 2007 beantragte sie bei der zuständigen Krankenkasse die Versorgung mit einem speziell für sie umgerüsteten Rollstuhl mit elektronischer Mundsteuerung. Die Krankenkasse lehnte nach einer Überprüfung durch den TÜV Rheinland mit der Begründung ab, dass keine Fahrtauglichkeit für einen Elektrorollstuhl im öffentlichen Straßenverkehr bestehen würde.

Im September 2008 beantragte die Klägerin bei dem Sozialgericht Duisburg den Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Argument, dass sie den erforderlichen Rollstuhl nicht im Straßenverkehr, sondern ausschließlich im häuslichen Umfeld verwenden würde. Mit einer einstweiligen Anordnung stellt das zuständige Gericht sicher, dass dem Betroffenen keine Nachteile entstehen, die ein langes Gerichtsverfahren mit sich bringen würde. Dieses Begehren wurde von dem Sozialgericht Duisburg mit der Begründung abgelehnt, dass es durch die nachgewiesene Selbst- und Fremdgefährdung möglich sei, dass im Falle eines Unfalls mit dem Rollstuhl nur verspätete Hilfeleistung möglich sein könnte. Diese Gefahr müsste allerdings vor der Versorgung mit dem Hilfsmittel ausgeschlossen sein. Auch das daraufhin angerufene Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen lehnte den Antrag ab und bezweifelte sogar, ob mit dem Bedürfnis nach Fortbewegung überhaupt ein Bedürfnis des täglichen Lebens betroffen sei. Diese Entscheidungen der Sozialgerichte hatten zur Folge, dass vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt werden musste.

Für die Weigerung der Sozialgerichte die einstweilige Anordnung zu gewähren, hatte das Verfassungsgericht deutliche Worte. „Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen. Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Grundrechte geht. Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweise andauert, haben die Gerichte zu verhindern.“

Zwar betont das Bundesverfassungsgericht in seinen Ausführungen, dass sich normalerweise keine Ansprüche auf eine bestimmte Sozialleistung, wie zum Beispiel ein Hilfsmittel aus den Grundrechten herleiten läßt. Allerdings, so das Gericht, „folgt aus Artikel 1, Absatz 1, GG (Anmerkung der Redaktion: Unantastbarkeit der Menschenwürde) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip ein Anspruch auf die Mindestvorrausetzungen des menschlichen Daseins“. Nach der Darstellung der Klägerin sei sie ohne das beantragte Hilfsmittel „abgestellt“, weil sie sich nicht selbständig fortbewegen kann. Dieser, wie das Bundesverfassungsgericht treffend ausdrückt, Zwang zum Verharren ist eine schwerwiegende Einschränkung des Persönlichkeitsrechts.

Deshalb muss der Klägerin der vorläufige Rechtsschutz gewährleistet und das von ihr geforderte Hilfsmittel erstattet werden.

Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts sind erschreckend und beruhigend zugleich. Erschreckend angesichts des unüberlegten Formalismus der Sozialgerichte. Beruhigend aufgrund der effektiven Korrektur der Hüter der Verfassung (Aktenzeichen: 1 BvR 120/09).
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Alles wollen - aber nichts mehr können
Sandra Schadek, 37, hat ALS


Die Krankheit tötet die Nerven, die ihre Muskeln steuern. Was ihr noch bleibt, ist Schreiben: Für ihre Website bekam sie den Grimme - Online - Award, und jetzt erscheint ihr Buch.
BRIGITTE - Mitarbeiterin Eva-Maria Schnurr ist Sandras Großcousine und hat sie besucht


Zwanzig Sekunden sind vier tiefe Atemzüge. Eine SMS oder einmal Schuhe binden. Für Sandra Schadek sind sie ein Sieg. Zwanzig Sekunden lang steht sie. Balanciert auf beiden Beinen, während der Kopf vor der Brust hängt und den Körper an der Wand abstützt, während die Arme wie lose Taue von den Schultern baumeln. Es gibt keine Muskeln mehr, die die Arme halten, den Kopf oder die Beine. Sandra kann nicht mehr gehen, nicht mehr greifen, kaum noch sprechen. Ihre Krankheit lähmt nach und nach Arme, Beine, Hände, Zunge. Die paar Sekunden aufrechten Stand ringt Sandra ihrem Körper ab, ihrer Krankheit, der Amyotrophe Lateralsklerose (ALS): sechsmal täglich nach dem Toilettengang, von ihrer Pflegerin Kerstin hingestellt und an die Wand gelehnt wie eine Puppe. Sandra hält das Gleichgewicht, während Kerstin ihr die Jeans hochzieht, die Beine zittern vor Anstrengung.
In ihrem alten Leben waren 20 Sekunden eine Niederlage: 12,2 lief Sandra auf 100 Meter, gut genug, um mit der Staffel um die deutsche Meisterschaft zu kämpfen. Sie trainierte täglich im Fitnessstudio, jobbte als Animateurin, studierte Wirtschaftswissenschaften, jettete mit dem Freund zum Tauchen, zum Skifahren, wollte heiraten, Kinder. Ein Leben mit Vollgas, auf der Überholspur, sagt sie. Der nächste Urlaub, das nächste Jahr — die Zukunft.
Jetzt hat das beigefarbene Ledersofa im Wohnzimmer eine Kuhle, weil sie dort immer sitzt, morgens, mittags und abends, nur nachts nicht und wenn sie im Bad ist. Und auf dem Couchtisch davor liegt ein weißer Stein, darauf steht: „Jeder Moment hat seine eigene Bedeutung." Überall wäre das kitschig, nicht aber in Sandras neuem Leben, in dem es über eine Minute dauert, bis ein Löffel Quark mit Früchten gekaut und geschluckt ist. In dem die „Tagesschau" vorbei ist, bis sie einigermaßen bequem hingesetzt worden ist. Aus dem die Krankheit jedes Tempo genommen hat, es beschränkt hat auf zwei Zimmer, Bad und Terrasse im Untergeschoss des Elternhauses. Und in dem der Laptop die wichtigste Verbindung zur Welt draußen geworden ist.

Ich vergesse manchmal völlig, dass das, was für mich mittlerweile normal ist, für andere Menschen sehr schockierend, traurig, bewegend oder bewundernswert ist - für mich ist es einfach nur mein Leben.

Seit fast sieben Jahren wohnt sie wieder hier, mit 31, zwei Jahre, nachdem die ALS diagnostiziert wurde, zog sie aus der gemeinsamen Wohnung mit ihrem Freund aus, zurück nach Wolfsburg zu den Eltern. Stück für Stück drängte die Krankheit sie aus ihrem alten Leben. Sie hat sich vom Gehen verabschiedet, davon, selbst essen zu können, anderen die Hand zu geben, sie zu umarmen, mit ihnen zu sprechen. Sie hat Träume verloren und die Liebe. Ihr Freund hielt das neue langsame Leben nicht lange aus. Sie vermisse körperliche cc Nähe, sagt sie, aber sie könne keine Partnerin mehr sein, niemandem, kein Austausch sei möglich, keine Auseinander- 20 Setzung. Die Krankheit macht einsam. „Mein Leben ist eine Insel, und diese Insel liegt in mir", sagt Sandra. Ihre Stimme ist tief und rau, ihre Sprache verwaschen, oft müssen sogar ihre Eltern nachfragen.

Schon jetzt ist Denken das Einzige, was ich noch genauso schnell kann wie vor der ALS - und irgendwann wird es das Einzige sein, was ich überhaupt noch kann. Oft rede, diskutiere, fluche und streite ich in Gedanken, aber das macht keinen Spaß und Sinn. ALS zu haben bedeutet, alles zu wollen, aber im wahrsten Sinne des Wortes nichts mehr zu können.

Der Maler Jörg Immendorf starb an ALS, den Physiker Stephen Hawking fesselt sie an den Rollstuhl. So früh wie bei Sandra bricht die Krankheit selten aus. Und wenn, dann trifft es oft Leistungssportler, die, für die Schnelligkeit, Körperbeherrschung alles ist, eine brutale Vollbremsung, wenn das Leben gerade Fahrt aufnimmt. Warum die Krankheit sich entwickelt und wie, das weiß bislang niemand. Bei Sandra fing es mit Krämpfen in den Unterschenkeln an, sie stolperte grundlos, fühlte sich schwach, schob es auf den Stress ihrer Diplomarbeit, vermutete, dass ein Nerv eingeklemmt war. Weil auch das Sprechen immer schwieriger wurde und keine Behandlung half, ließ sie sich in der Klinik von Neurologen untersuchen. Als der Oberarzt ihr sagte, dass sie ALS haben könnte, weinte er. Heilen kann man die Krankheit nicht, durchschnittlich leben die Patienten noch drei bis fünf Jahre nach der Diagnose, nach und nach wird auch die Atemmuskulatur schwächer, der Körper bekommt nicht genug Sauerstoff. Sandra weiß seit 2000, dass sie ALS hat.

Ich kann nicht mit der Krankheit leben, ich muss mit der Krankheit leben. Den Kampf gegen die ALS kann man nur verlieren, aber vielleicht kann man sich mit der ALS irgendwie arrangieren, mit ihr und nicht gegen sie kämpfen und so viel wertvolle Zeit gewinnen. Ich habe erkannt, dass es an mir liegt, wie die letzten Jahre meines Lebens verlaufen. Denn eines steht fest: Das Leben geht weiter, so oder so.

Orange und weiß sind die Wände in ihrem Wohnzimmer, ein Bild mit Tulpen hängt über dem Esstisch, selbst gemalt. Durch die Glastür, die Sandras Wohnung von der ihrer Eltern trennt, tapst Judy herein, ihre Berner Sennenhündin. Sandra lächelt, folgt dem Hund mit den Augen, den einzigen Körperteilen, die sie noch problemlos bewegen kann. Wenn sie genervt ist, weil man sie wieder nicht versteht, rollt sie mit den Augen, wenn sie „Nein" sagen will, bewegt sie die Augen, und wenn sie lacht, dann strahlen die Augen groß aus ihrem schmalen Gesicht vor dem weißen Kissen, das ihren Kopf daran hindert, nach vorn zu kippen, nach hinten oder zur Seite.
Schön ist sie, anders als auf alten Fotos, auf denen sie unbeschwert den Kopf in den Nacken wirft oder braun gebrannt in den Wellen posiert. Eigenwilliger schön, auch wenn sie schimpft, die Krankheit habe ihr Gesicht entstellt. Ihre Haare hat die Pflegerin in Form geföhnt, wie jeden Morgen, heute trägt sie Grün, der Pulli mit Rautenmuster passt zu den Socken, das ist ein Running Gag zwischen ihr und ihren Pflegekräften. „Frau Eitel" nennen sie Freunde spöttisch-liebevoll, aber wer sagt, dass man nicht Strähnchen färben soll, die Achseln rasieren und schöne Unterwäsche tragen, weil man eine tödliche Krankheit hat?

Ich sterbe für Kaiserschmarren, frisches Brot oder Frankfurter grüne Soße und habe kein Problem damit, eine Portion für vier Personen zu verdrücken. Trotzdem wiege ich bei einer Größe von 1, 72 m nur noch 46 kg. Aber an meinem Bauch hat mein Appetit doch ein paar Spuren hinterlassen, die mich sehr stören, und ich bin heilfroh, dass ich nicht mehr in der Lage bin, meinen Po im Spiegel zu sehen.

In den ersten Wochen nach der Diagnose versucht sie, die Krankheit zu ignorieren, zu missachten, genauso weiterzuleben wie bisher. Sie geht zum Sport, will das Examen durchziehen, schmiedet Pläne. Doch die ALS drängt sich immer mehr in den Vordergrund, nimmt die Kontrolle über die Beine, über die Zunge, bringt Wut, Verzweiflung und die Ahnung, dass das alte Leben vorbei ist. Für immer. Als Leistungssportlerin hat Sandra Disziplin gelernt und Ehrgeiz — das hilft ihr, mit ihrem Körper zu ringen um die kleinste Bewegung, um ein bisschen Alltag. Und vielleicht hilft auch die Eitelkeit dabei, der Wille, sich nur nicht gehen zulassen. Aber was ersetzt die Träume? Die Ziele? Die Zukunft?

An diesem Punkt galt es, mich zu entscheiden: Trauere ich meinem Leben hinterher und quäle mich mit Gedanken an meine verlorene Zeit, oder gehe ich voran, nehme Abschied, lasse mein altes Leben los und versuche neue Inhalte, Aufgaben und Ziele zu finden. Ich bin gegangen.

Sie beginnt zu schreiben. Notizen im Computer, ein Tagebuch, um Gedanken zu ordnen, Klarheit zu schaffen. Erst für sich selbst, um den Tatsachen ins Gesicht zu schauen, ohne sie aussprechen zu müssen. Seit drei Jahren schreibt sie im Internet. Sie sammelt Informationen über ALS und ermutigt andere Betroffene, über ihre Erfahrungen zu schreiben. Und sie erzählt von sich, wie sich die ALS anschlich, wie ihr Leben langsamer wurde, wie es zusammenschrumpfte auf die 50 Quadratmeter, auf denen sie jetzt lebt, und wie sie es schafft, dennoch jeden Tag aufzustehen, weiterzumachen. Es sollte die Seite werden, die Sandra fehlte, als die Krankheit ausbrach, als sie nach Wissen gierte, Erfahrungen, irgendetwas, was ihr sagen konnte, wie das Leben mit der Krankheit ist.

Ich habe ein Talent in mir entdeckt, von dein ich nichts wusste, eine sinnvolle Aufgabe gefunden und Verantwortung übernommen. Nur so kann ich auch anderen Menschen helfen, statt immer nur selbst Hilfe zu benötigen. Trotz oder gerade wegen meines körperlich eingeschränkten und zeitlich verkürzten Lebens kann ich mir nichts Wichtigeres vorstellen, als über dieses Leben zu schreiben. Ich möchte so offen und ehrlich wie möglich beschreiben, was es bedeutet, ALS zu haben, welche Probleme, Ängste und Gedanken entstehen, und gleichzeitig zeigen, dass es trotzdem noch Spaß und Freude am Leben geben kann.

Warum soll ich mich schämen, ich kann ja nichts dafür, sagt Sandra und schreibt, wie es ist, mit beinahe platzender Blase dazusitzen, weil niemand sie hört, um sie auf die Toilette zu bringen. Wie es ist, wenn die Schwester schwanger wird und sie sich freut und trotzdem trauert, weil in solchen Momenten messerscharf das Bewusstsein ins Herz sticht, dass ihr Leben so nie sein wird. Sie erzählt, wie Freunde sie besuchen, wie schwierig es ist, neue Pflegekräfte anzulernen, wie sie Geburtstag feiert oder wie sie darüber nachdenkt, warum sie in ihrem alten Leben so wenige ihrer Träume tatsächlich verwirklicht hat.
Anfangs, sagt sie, habe sie sich überhaupt nicht vorstellen können, dass das jemand lesen will, außer vielleicht Menschen, die selbst betroffen sind. Jetzt klicken 700 bis 800 Leser pro Tag auf ihre Internetseite, im Gästebuch stapeln sich mehr als tausend Einträge, im vergangenen Jahr erhielt sie den renommierten Grimme - Online - Award, und jetzt erscheint ihre Geschichte als Buch. 256 Seiten, selbst geschrieben. Sie schreibt mit der Maus, mit dem Mittelfinger der rechten Hand, dem einzigen Finger, den sie noch ein paar Millimeter auf und ab bewegen kann. Sie klickt in einem speziellen Programm auf Buchstaben und Wörter und baut so Sätze auf dem Bildschirm.
Wenn sie Mails beantwortet, konzentriert an ihrer Geschichte schreibt, möglichst jeden Nachmittag, jeden Abend, dann vergisst sie manchmal die ALS, sagt Sandra. Schreiben ist eines der wenigen Dinge, die sie noch ohne Hilfe kann. Und beim Schreiben ist es leichter, sich einzugestehen, dass sie nicht immer so tapfer ist, wie es wirkt. Du bist so stark, schreiben Fremde ihr ins Gästebuch. Sie wisse oft gar nicht, woher Sandra ihre Kraft nehme, sagt auch ihre Mutter. Es ist schwer, die schwachen Seiten zu zeigen, weil es die anderen belastet, die Eltern, die Freunde, die dann unsicher werden, wie sie mit der Verzweiflung umgehen sollen, mit der Hoffnungslosigkeit. Auch wenn ich nicht krank aussehe, sagt Sandra, bin ich doch todkrank.

Es gibt tatsächlich Momente, da habe ich dermaßen die Schnauze voll von diesem beschränkten, erbärmlich anstrengenden Leben mit der ALS, da möchte ich mich auflösen und auf Nimmer-Wiedersehen verschwinden. In diesen Momenten fühle ich mich schwach, kraftlos, mutlos, verzweifelt, einsam, keine Spur von Stärke, Lebensmut, Wille und Humor. Ich möchte einfach nur weg sein, das alles hinter mir haben. Aber ist „einfach weg" nicht der zu einfache Weg?

Viel Zeit hat sie nicht mehr, sagen die Statistiken, wie viel es genau sein wird, weiß niemand. Sandra hat sich entschieden: Sie will nicht beatmet werden, wenn die Atemmuskulatur schwächer wird, und sie will auch keine Magensonde, wenn sie nicht mehr schlucken kann, dieser letzte Rest an Selbstbestimmung muss sein, sagt sie. Sie hat eine 160 Jahre alte Buche in einem Friedwald gekauft, darunter, auf einer sonnigen Lichtung, möchte sie beigesetzt werden. Im letzten Sommer war sie mit Freunden und Familie und Hund Judy dort picknicken, es war ein wunderschöner Tag.

Niemand möchte gern sterben, aber wenn man erst mal verstanden und verinnerlicht hat, dass der Tod unzertrennlich zum Leben dazugehört, erleichtert es das Leben. Je bewusster ich mir meinen eigenen Tod vor Augen führe, desto mehr kann ich mein Leben genießen, es schätzen und auskosten - aber eben auch leichter loslassen. Vielleicht geht es tatsächlich um gelebte 7hge und nicht um Tage, die man lebt.

Einen Sonnenaufgang würde sie gern noch einmal sehen und das Meer, die salzige Luft riechen. Aber eigentlich, sagt sie, habe sie mit ihrer Website, ihrem Preis und ihrem Buch, das in diesen Tagen erscheint, in ihrem neuen, langsamen Leben schon mehr Träume verwirklicht als in ihrem alten, in dem sie viel zu schnell unterwegs war, um intensiv zu leben.
Ein Stück Sandra wird bleiben, in ihrer Geschichte. Kann es einen Sinn haben, krank zu sein, todkrank? Ja, sagt Sandra, es ist ein langer Weg, aber jetzt kennt sie das Ziel: „Mir selbst zu begegnen."


LESETIPP: Sandra Schadeks Buch erscheint am 1. August und hat den Titel „Ich bin eine Insel. Gefangen im eigenen Körper" (256 Seiten, 12 Euro, Rowohlt- Verlag) Mehr zu Sandra Schadek finden Sie unter www.sandraschadek.de

Quelle: BRIGITTE 17/2009

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Wenn das Schlucken zur Qual wird…….
(erschienen Westender Rundschau 01/2009)


Schlucken gehört für uns zu den normalsten Dingen der Welt. Wir schlucken durchschnittlich ca. 1000 mal pro Tag, ohne dass es uns bewusst wird. Schlucken begleitet außerdem eine für uns sowohl für das körperliche als auch das geistige Wohlbefinden wichtige Sache: Essen und Trinken. Essen und Trinken bedeutet für uns Genuss, Freude, Gesellschaft mit Familie oder Freunden, macht schlichtweg einen wichtigen und angenehmen Teil unseres Lebens aus. Aber was passiert, wenn das Schlucken plötzlich schwierig wird, wenn das Gegessene nicht mehr einfach so weiterrutscht und die Nahrungsaufnahme zum Problem wird?

Bei vielen Erkrankungen kommt es häufig zu Schluckbeschwerden. Meist sind dann die Lippen-, Zungen-, Gaumen- und Kehlkopfmuskulatur betroffen.
In der Anfangsphase zeigen sich häufig zunächst Schwierigkeiten beim Schlucken von sehr dünnflüssiger (z. B. Wasser) und zu fester Nahrung (z. B. Nüsse, Vollkornbrot, Popcorn). Im späteren Stadium wird es auch bei der Aufnahme anderer Lebensmittel zunehmend schwieriger. Der Vorgang des Schluckens wird immer anstrengender und das Essen nicht selten zur Qual. Einschränkungen der Schluckfähigkeit haben für den Betroffenen häufig fatale Folgen. Es wird eine Verlängerung der Mahlzeiten beobachtet und eine Verminderung der oralen Nahrungsaufnahme. Dies kann zu schwerwiegender Mangelernährung mit nachfolgender Kachexie und dadurch bedingtem Kräfteverfall führen. Mit zunehmender Beeinträchtigung des Schluckaktes steigt die Gefährdung des Patienten durch wiederholte Aspirationen von Speichel und Nahrungsbestandteilen. Unter Aspiration wird das unkontrollierte Eintreten von Speichel und Nahrung in die Atemwege verstanden. Als mögliche Folgen können akute Atemnot (Dyspnoe) durch die Verlegung der Atemwege und entzündliche Reaktionen innerhalb des Bronchialsystems (Bronchitis) und der Lungen (Pneumonie) auftreten.
Um diesen Schluckstörungen zu begegnen sind folgende Möglichkeiten vorhanden:

Tipps zur Anpassung der Konsistenz der Speisen an die Schluckfähigkeit
  • Mechanische Zerkleinerung von zu festen Lebensmitteln: Obst/Gemüse raspeln, reiben, pürieren
  • Entfernen von harten Lebensmittelbestandteilen: Obst schälen, Brotrinde abschneiden, Wursthaut entfernen
  • Ersetzen von harten Lebensmitteln durch gleichwertige weichere: Fisch statt Fleisch, Rührei statt Spiegelei, Frischkäse statt Hartkäse, Kartoffeln statt Reis; Salz-/Pellkartoffeln oder Kartoffelpüree statt Bratkartoffeln
  • Auswahl geeigneter Zubereitungsmethoden: Zubereitung von Hackfleischgerichten, Obst/Gemüse dünsten, feingemahlenes Vollkorngetreide für Aufläufe und Breie verwenden
  • Bei stark ausgeprägter Schluckstörung pürierte/breiige Speisen: Kartoffelpüree, pürierte Eintöpfe, passiertes Fleisch, Suppen, Getreidebreie, Soufflees, Cremes, Puddings, Quarkspeisen; auch bei dieser Kostform an ansprechende appetitliche Zubereitung und Abwechslung im Speiseplan denken
Bei sehr ausgeprägten Schluckstörungen ist das Erlernen bestimmter Schlucktechniken hilfreich, um ein Verschlucken zu vermeiden. Die Kostzusammenstellung muss jeweils in Absprache mit dem behandelnden Logopäden den individuellen Problemen und dem Verlauf des Schlucktrainings angepasst werden. Die Speisen sollten eine homogene Beschaffenheit haben. Oftmals bereiten sehr dünnflüssige Getränke (z. B. Kaffee, Tee, Wasser) den Menschen große Schwierigkeiten, da sie im Mundraum schwer kontrolliert werden können. Zu bevorzugen sind dann dickflüssige Speisen und Getränke, die leicht einen Bolus bilden. Zum Andicken können Lebensmittel wie Instant-Kartoffelflocken, püriertes Gemüse oder Apfelbrei eingesetzt werden.
Es sollte aber bei der Nahrungsaufnahme mit Schluckstörungen nicht vergessen werden, dass der Genuss an erster Stelle steht!


Antrag für ALS-Ambulanz gemäß $ 116b SGB V eingereicht
( Dr.Meyer, Charité )


Am 01.04.2007 hat der Gesetzgeber die juristischen Voraussetzungen geschaffen, dass an Krankenhäusern eine hochspezialisierte Versorgung von seltenen und schwerwiegenden Erkrankungen erfolgen kann (siehe Nachrichten Juni 2007). Ende Juli 2007 wurde ein Antrag der Charité zur Gewährleistung einer ambulanten Versorgung von ALS-Patienten in der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in Berlin eingereicht. Es handelt sich um den ersten Antrag der Charité gegenüber der Senatsverwaltung Berlin. Diese Tatsache unterstreicht, dass bei der ALS eine unzweifelhafte Dringlichkeit besteht, die ärztliche Versorgungsstruktur zu verbessern und finanzierbar zu gestalten. Gleichzeitig ist durch die Vorreiterrolle des ALS-Antrages erkennbar, dass bisher keine etablierten Verfahrenswege im Antragsprozess bestehen und die Zeiträume bis zum Abschluss des Prüfverfahrens innerhalb der Senatsverwaltung in Berlin unsicher sind. Seitens der Charité wurde eine Genehmigung von ambulanten Leistungen gemäß § 116 b ab dem 01.10.2007 beantragt.

Gesundheitsreform 2007: Aktuelle Stolpersteine in der Hilfmittelversorgung
( Christine Schmidt, 01. September 2007 )


Wenn Hilfsmittel in einem Haushalt benötigt werden, dann sagt die Gesetzgebung folgendes aus:

Der § 33 SGB V beinhaltet:
Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind.
Ferner müssen für die Bereitstellung eines Hilfsmittels folgende Punkte beachtet werden:
Der Anspruch auf Hilfsmittel ist bei der zuständigen Krankenkasse geltend zu machen. Bei der Beantragung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Für das Hilfsmittel muss eine ärztliche Verordnung vorliegen.

Die Hilfsmittel müssen in direktem Zusammenhang mit der Behandlung
(§§27 und 33 SGB V) oder Verhütung einer Krankheit nach (§§23 u. 33 SGB V) stehen.

Die Leistungen müssen notwendig und wirtschaftlich sein (§ 12 SGBV „Wirtschaftlichkeitsgebot") Hat die Krankenkasse Verträge nach §126 Abs. 1 (Ausschreibung) über die Versorgung mit Hilfsmitteln geschlossen, erfolgt die Versorgung durch einen Vertragspartner, der den Versicherten von der Krankenkasse zu benennen ist. Abweichend von Satz 2 können Versicherte ausnahmsweise einen anderen Leistungserbringer wählen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht; dadurch entstehende Mehrkosten haben sie selbst zu tragen.
Der § 127 SGB V regelt die Verträge. Die Neuerung in dieser Formulierung lautet, es sollen möglichst alle Hilfsmittel öffentlich ausgeschrieben werden. Nur wenn Ausschreibungen "nicht zweckmäßig" sind, können "im Einzelfall" "Vereinbarungen" getroffen werden.

Das Prozedere einer öffentlichen Ausschreibung, bedeutet für die Menschen die auf die Bereitstellung und Unterstützung durch Hilfsmittel im täglichen Leben angewiesen sind, dass es einerseits zu langen zeitlichen Verzögerungen kommen wird, der Lieferant ist oft nicht derjenige, der auch die Beratung und Konzepterstellung getätigt hat und über die Qualität kann keine Aussage getroffen werden. Wie eine logistische zeitnahe Regulation von Reparaturen an den Hilfsmitteln erfolgen soll, ist ebenfalls nicht benannt.

Das heißt, in Zukunft besteht keine Wahlfreiheit des Versicherten mehr. So wie die Weichen gestellt sind, wird es dazu kommen, dass die verschiedenen Hilfsmittel von verschiedenen Leistungserbringern versorgt werden. Es wird keine Gesamtkonzeption in der Hilfsmittelversorgung für einen Pflegehaushalt mehr geben und der Versicherte hat unterschiedliche Ansprechpartner. Ob es sich wirklich wirtschaftlich positiv rechnen wird, dass wird die Zukunft zeigen. Alle Anzeichen deuten eher auf zu erwartende Folgeschäden durch eine fehlende zeitnahe Hilfsmittelversorgung hin.

Die Bumerangwirkung der Gesundheitsreform
( Christine Schmidt )


Marion Caspers-Merk: " Die Gesundheitsreform wird umgesetzt und wirkt.
Schwarzen Schafen muss Einhalt geboten werden. "
Vom 16.03.2004

Viel gepriesen werden die Wirtschaftlichkeit im Bereich der Reduzierung der Arzneimittelausgaben sowie die Steuerungswirkung der Praxisgebühr von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums nach den ersten statistischen Erhebungen.

Es wird den Bürgern unterstellt sich an „ doc- shopping und clinic- hopping „ zu beteiligen. Ganz außer acht wird jedoch gelassen, dass viele Bürger nicht mehr über die finanziellen Mittel verfügen, um die Angebote der medikamentösen Versorgung, der Heilmittelversorgung, Hilfsmittelversorgung oder auch der ambulanten Krankenpflegeversorgung zu nutzen.

Sicherlich werden Anträge in Form der Feststellung der chronisch Erkrankten an die Versicherten versendet wie auch Anträge zur Feststellung der Zuzahlungsbefreiung, dennoch werden die sehr langatmigen Bearbeitungszeiten nicht mit berücksichtigt. In dieser Bearbeitungszeit der Krankenkassen kann sie der Versicherte nicht optimal versorgen lassen.

Das umgekehrt proportionale Verhältnis von Inzidenz und bereinigtem Durchschnittseinkommen ist doch auch dem Bundesgesundheitsministerium bekannt, und dennoch stellt sich die Frage: Mit welcher Kurzsichtigkeit wird in diesem Land medizinische Versorgung betrieben, und was rechtfertigt dieses Verhalten?

Wenn sich eine Vielzahl der Bürger ärztliche Versorgungsleistungen nicht mehr leisten können, die Hilfsmittelversorgung bei vielen Bürgern nicht rechtzeitig erfolgt - aus langatmigen Bearbeitungszeiten der Krankenkassen, entstehen Akutphasen einer Erkrankung, die in den dann folgenden Folgekosten eine weitaus höhere wirtschaftliche Belastbarkeit erfordert, als wenn eine gesunde Prävention und gleich bleibende Behandlung gewährleistet werden könnte.

Sicherlich gibt es einige Ärzte, die aus der Unwissenheit der Bürger profitieren möchten, es gibt aber auch die Krankenkassen die ein neues Spiel der Illegalität spielen, das heißt „Zeit schinden“.

Unsere jetzigen Einsparungen im Gesundheitsbereich werden uns wirtschaftlich betrachtet, als Bumerang mit weitaus höherer Kraft wieder treffen – aber macht ja nichts –es sind ja nur Bürger aus diesem Land!



Indirekte Einsparungen der AOK – Berlin
( Christine Schmidt )


Es gab einmal ein Pflegeversicherungsgesetz, welches die Aussage im § 40 SGB XI traf, „der Einsatz von Pflegehilfsmittel soll die häusliche Pflege erleichtern und die Beschwerden lindern“. Der Einsatz dieser Hilfsmittel sollte auch noch eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Eine ärztliche Verordnung war in diesem Gesetz ausdrücklich nicht vorgesehen. Der Einsatz eines Pflegehilfsmittels soll die Funktion haben, dass der Pflegebedürftige seine Selbstständigkeit und Selbsthilfefähigkeit bei den gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens erfahren kann.
Das Ziel in diesem Gesetz ist, dem Pflegebedürftigen eine Möglichkeit zu bieten, relativ gering in eine Abhängigkeit von Dritten zu gelangen.

Die AOK Berlin und die privaten Pflegeversicherungen haben für diesen Part der Bereitstellung eines Hilfsmittels in Form eines Pflegebettes nun aber eine Hürde für die Pflegebedürftigen aufgebaut, trotz klarer Pflegeeinstufung

Jetzt müssen die Versicherten wunderliche Fragen beantworten, ob der Pflegebedürftige bettlägerig ist, an welchem Ort die Körperpflege durchgeführt wird, ob die Einnahme der Mahlzeiten außerhalb des Bettes eingenommen werden, wie es mit der Kontinenz ausschaut und ob denn ein Wechsel der Inkontinenzartikel innerhalb des Bettes erfolgen muss. Wenn die Begründungen des Pflegehaushaltes nicht ausreichen, dann wird auf ein handelsübliches Seniorenbett verwiesen. Mit dem Vermerk, dieses sei ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens und kann von der Pflegekasse nicht finanziert werden.

Nun kann man das SGB XI drehen und wenden, solche Grundbestimmungen sind nicht fixiert worden für die Bereitstellung eines Pflegebettes. Der Grundaspekt, dass für die Pflegekassen die häusliche Pflege für alle Beteiligten wirtschaftlich durch die Bereitstellung eines Pflegebettes viel günstiger darstellen lässt, wird vollkommen außer Acht gelassen.

Die Vorteile sind klar ersichtlich:

  • Eigenmobilitätsförderung des Pflegebedürftigen
  • Sturzminderung
  • Rückenschonendes Arbeiten für die Pflegepersonen bei den Transfers und Pflegeverrichtungen

Der Pflegebedürftigenhaushalt ist mit solchen Fragestellungen erschüttert und wird sich nicht weiter, trotz der ihnen zustehenden Gesetze, um eine Bereitstellung eines Pflegebettes bemühen und in Eigenleistung treten. Still und leise gewinnt so die entsprechende Pflegekasse durch die Nichtbereitstellung – aber die Folgekosten, entstanden durch Überlastung oder Stürze, werden auf die Krankenkasse abgewälzt. Gespart wird nicht!

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Die Autorin ist Mitglied im Bundesverband unabhängiger Pflegesachverständiger und Pflegeberater/Innen ( BvPP). Geschäftsführerin von PREMIO , Pflegesachverständige



Angehörigenschulung für die häusliche Pflege
( Christine Schmidt )


Pflege heißt viel Kraft, Fürsorge und Wissen dem Erkrankten zugute kommen lassen. Durch das gezielte Einsetzten von Wissen werden Pflegefehler vermieden. Die Optimierung des Versorgungszustand in der Häuslichkeit prägt alle Beteiligten in einem Pflegehaushalt positiv, da Ressourcenerhalt andere Wege eröffnet.

Entwicklung von Pflegeversorgung
Seit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 ist die Tendenz in der Häuslichkeit zu pflegen und zu versorgen zunehmend. Das Bewusstsein der Angehörigen und Freunde ist sensibler geworden, den vertrauten Menschen nicht in Bereichen unterzubringen, die dem bisher geführten Leben und der Qualität der Lebensführung entsprechen würden.

Belastungssituationen in der Häuslichkeit
Die häusliche Pflege bringt für den Pflegenden jedoch unerwartete, körperlich hoch belastende sowie zeitintensive Arbeit mit sich, die kaum kompensiert werden kann. Meist muss die Pflegeperson auch noch eine psychische Anpassungsleistung (vgl. Klusmann 1981 ) erbringen. Durch die Krankheit und der dadurch folgenden Pflegeversorgung des Kranken verschiebt sich das bisherige Gleichgewicht der gewachsenen Struktur des Familienverbundes.

Gesetzlicher Rahmen
Im Pflegeversicherungsgesetz ist im § 45 SGB XI verankert, dass Angehörige und an der Pflege ehrenamtlich Interessierte die Möglichkeit haben, sich im Rahmen eines Pflegekurses oder in einer individuellen Schulung im häuslichen Bereich kostenlos schulen zu lassen. In einem solchen Pflegekurs, dem rechtlich kein zeitlicher Rahmen gesetzt ist, sollen Laienpfleger möglichst viel Informationen im Bereich der Pflegeversorgung vermittelt werden. Durch die individuellen Schulung einer Pflegefachkraft im häuslichen Bereich kann der IST - Zustand des Pflegestandes erfasst werden und die Pflegesituation innerhalb der Häuslichkeit durch ein individuell zugeschnittenes Pflegemanagement optimiert werden.

Wege der optimalen Pflegegestaltung
Der wesentliche Schritt Pflege strukturiert zu gestalten ist die Erkenntnis, dass sich Pflegeversorgung aus vielen Puzzelsteinen zusammensetzt.
Die Pflegenden definieren das Pflegeerfordernis als ein Abweichen von gesunden Aktivitäten des Täglichen Lebens ( Henderson) oder als Selbst-Fürsorge – Defizite ( Orem ) und ergreifen die Initiative. Der Patient bleibt passiv, er ist nicht ein gleichberechtigter Partner, die selbstmächtige Sicht der Situation bleibt weitgehend unberücksichtigt.
Ein Diskurs zwischen Pflegenden und Gepflegten über die Ziele in der Pflege bleibt aus. Das Denken, als Pflegeperson – „Ich schaffe alles“ – schafft nur Unzufriedenheit, psychische und physische Entkräftung. Für alle Beteiligten an diesem Pflegeprozess ist das Gespräch miteinander einer der wichtigsten elementaren Bestandteile. Der offene Einbezug aller Beteiligten innerhalb Familie, Freunden, Therapeuten und Pflegefachpersonal stärkt die Pflegegestaltung.
Die einzelne Pflegeperson kann nur so in ihrem persönlichen Rahmen der Ressourcen handeln. Pflege verlangt Offenheit, auch Konfliktfähigkeit um eine optimale Gestaltung zu erlangen.
Das Ziel ist -
nicht die individuellen Persönlichkeiten aus den Augen zu verlieren.

Organisation und Gestaltung
  • Einbezug aller vorhandenen Familie, Freunde in die Pflege soweit eine Pflegebereitschaft vorhanden ist
  • Pflegekurse oder individuelle Schulungen in Anspruch nehmen, um Pflegeabläufe fachlich zu optimieren
  • Weitere Hilfsdienste von sozialen Anbietern in Anspruch nehmen ( Mobilitätsdienste, Begleitdienste, Mittagstisch, Hospizdiensten )
  • Kontaktaufnahmen zu Selbsthilfegruppen, Gesprächsgruppen
  • Kontaktaufnahme zu Behindertenbeauftragten
  • Stärkung der eigenen Ressourcen, durch das Schaffen eigener Freiräume, unter dem Einsatz von § 39 SGB XI sowie § 42 SGB XI, oder Pflegeversicherungsergänzungsgesetzt § 45a SGB XI

Zielsetzung
Eine vernünftige Zielsetzung der genannten Maßnahmen kann letztlich nur sein, dem Pflegehaushalt Sicherheit im Umgang mit der Pflege im häuslichen Bereich mitzugeben. Die Umsetzung der Stärkung eigener Ressourcen muss eigenständig erkannt und durchgeführt werden. Dennoch verhindert eine Einbringung fachlicher Beratungen und Unterstützungen Pflegefehler. Gerade im Bereich der Pflegefehler darf der wirtschaftliche Aspekt nicht außer acht gelassen werden.
Wichtig ist aber der Grundaspekt – es schafft dem Erkrankten ein Wohlbefinden und beugt tiefgreifenden Frustrationen auf beiden Seiten vor.


Literaturhinweis Bruder, J. ( 1990 ) Alterspsychotherapie und Angehörigenarbeit, in R.D. Hirsch
( Hrsg. ), Psychotherapie im Alter ( S. 73-82 ). Bern: Hans Huber
Haenselt, R. & Bruder, J. ( 1993 ) , Zur Evaluation von Gruppenarbeiten für pflegende
Angehörige ‚Alterskranker. Zeitschrift für Gerontopsychiologie und – psychiatrie, Heft Nr. 6, Seite
267 – 281
Henderson,Virginia (1997), Das Wesen der Pflege, Beispiele aus den USA, Bern, S.39-54
Klusmann, D. Bruder, J. Lauter, H. & Lüders, I. ( 1981), Beziehungen zwischen Patienten und ihren
Familienangehörigen bei chronischen Erkrankungen des höheren Lebensalters. Bericht an die
Deutsche Forschungsgemeinschaft
( Teilprojekt A 16, SFB 115 der DFG )
Orem, Dorothea E., Eine Theorie der Pflegepraxis, Beispiele aus den USA, Bern, S.85-97



Amyotrophe Lateralsklerose – Herausforderung in der Pflege
( Christine Schmidt )

Die Amyotrophische Lateralsklerose ist eine rasch voranschreitende, degenerative Erkrankung des Zentralnervensystems unbekannter Ursache. Die Grundlage für die Symptome der Erkrankung besteht in einer Degeneration von motorischen Nervenzellen im Cortex, Rückenmark und den Hirnnervenkernen.

Betroffen sind

  • Motorischen Nervenzellen des Cortex ( 1. Motoneuron)
  • motorischen Vorderhornzellen des Rückenmarkes und die motorischen Hirnnervenkerne ( 2. Motoneuron)

Eine Degeneration dieser Nervenzellen bewirkt eine Abnahme der Nervenimpulse mit der Folge des Steuerungsverhaltens der Willkürmotorik, der Schwäche und Schwundes der betroffenen Muskeln.

Degeneration der Vorderhornzelle des Rückenmarkes Degeneration der Hinrnervnenkerne
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Abbau der Muskulatur an Armen und Beinen und der Atemmuskulatur und des Rumpfes Abbau der Muskulatur des Gesichtes, des Mundes

Es sind 2 Formen der Erkrankung bekannt: eine sporadische und eine familiäre Form. Die sporadische Form ist am häufigsten zu beobachten.

Die Inzidenz der Erkrankung, also die Anzahl der Neuerkrankungen pro Jahr, beträgt 1-2 pro 100000. Die Prävalenz, also der Gesamtbestand der Erkrankten pro Jahr, liegt bei 5 pro 100000.

Etwa 5 % der Patienten mit Amyotropher Lateralsklerose leiden an der familiären Form, die einen autosomal dominanten Erbgang aufweist. Ist ein Elterteil erkrankt, besteht für das Kind ein Risiko von 50 % ebenfalls zu erkranken. Leiden beide Eltern an der familiären Form der Amyotrophen Lateralsklerose, beträgt das Erkrankungsrisiko für jedes Kind 100 %.

Das durchschnittliche Erkrankungsalter liegt zwischen dem 50- und 70. Lebensjahr. Männer erkranken tendenziell häufiger als Frauen.

Symptome:

  • Schwund oder Lähmung der kleinen Handmuskeln, Unterarmmuskulatur oder Lähmung der Waden und Oberschenkelmuskulatur
  • Rasche Ermüdbarkeit
  • Bewegungseinschränkungen
  • Lähmung der Gesichtsmuskulatur
  • Lähmung der Lippen-, Zungen-, Gaumen und Kehlkopfmuskulatur
  • Dysphagie
  • Gestörte Artikulation ( Sprachstörungen)
  • Muskelkrämpfe
  • Muskuläre Atrophie
  • Hypercapnie
  • Faszikulationen

Die Wahrnehmung der Patienten, ihr Bewusstsein und ihre intellektuellen Fähigkeiten werden in der Regel nicht beeinträchtigt. Dadurch sind die Patienten in der unglücklichen Lage den fortschreitenden Krankheitsprozess genau zu verfolgen und wahrzunehmen.

Diagnose:

  • Neurologische Untersuchung
  • Blutuntersuchung
  • Liquorabnahme
  • Elektromyographie
  • Elektroneurographie
  • Magnetresonanztomographie

Die Amyotrophe Lateralsklerose ist eine unheilbare Erkrankung, deren Symptome außer paresebedingter Funktionseinschränkungen durch Medikamente vorübergehend gebessert werden können.

Therapienangebote:

  • Symptomatische Therapie
  • neuroprotektive Therapie mit Riluzol ( Rilutek)
  • Krankengymnastik
  • Logopädie
  • Psychologische Begleitung
  • Sondenernährung
  • invasive Unterstützung der Atemfunktion

Die Erkrankung führt nach mehrjährigem Verlauf in der Regel durch respiratorische Insuffizienz zum Tode.

Ein Krankheitsbild das sich vielleicht wissenschaftlich strukturiert durch jahrelange Forschungen erfassen lässt.
Wobei derzeit im wissenschaftlichen Bereich die Frage der Ursache und effizienten Therapie offen ist. Die Wissenschaft steht zumindest in Deutschland vor der großen Frage, wer die Finan-zierung für diese Forschungsaufgaben übernehmen könnte. Eine politische Lobby besitzt diese Arbeit derzeit nicht.

Für die Betroffenen und deren Familien eine Diagnose, die schwer zu verarbeiten ist, weil die Symptomen meist schneller vorauseilen, als eine Verarbeitungsphase es psychisch zulassen könnte.
Alle beteiligten Familienmitglieder befinden sich nach der Diagnosestellung in einem psychischen Ausnahmezustand.
Die Diagnose erfolgt meist erst, wenn bereits wesentliche muskuläre Funktionsausfälle zu verzeichnen sind.
Im Vorfeld ist durch den Erkrankten eine „Arztodyssee“ durchlebt worden, begleitet mit dem Aspekt „Hoffnung“ auf Beseitigung der Symptome.
Die Diagnosestellung verbinden viele Betroffene nicht mit etappenweise individuellen Veränderungen der Lebensführung, der Lebenswünsche und deren Gestaltung. Die zu erwartenden körperlichen motorischen Einschränkungen werden sehr weit in den Hintergrund gedrängt.

Schon nach der Diagnosestellung ist eine effiziente Pflegeplanung und Schulung des betroffenen Haushaltes erforderlich. Planung deshalb, weil der Krankheitsverlauf meist seinen Weg auch hier so schnell einschlägt, dass die notwendigen Hilfen nicht zeitnah und effektiv greifen können.

Bearbeitungswege für Berentungen, Einstufungen in der Pflegeversicherung, Feststellung des Grades der Behinderung und Hilfsmittelversorgungen haben in unserem Land Fristen und unterliegen Überprüfungen. Fristen, die eine solche Erkrankung nicht abwartet. Dafür hat ALS einen viel zu unberechenbaren Verlauf.
Die Überprüfungen hinken dann dem eigentlichen IST- Zustand weit hinterher.

Der Einsatz von Fachkompetenz im Bereich Pflege ist gefragt und erforderlich!

Fachberatungen im Bereich Pflege Casemanagement (vgl. Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen 1998 S. 18) in der Laienpflege begeben sich nun auf ein sehr gewagtes Spielfeld.
Die Krankheitseinsicht und der Hilfebedarf, auch der zu erwartende, werden von den betroffenen Haushalten sehr kritisch betrachtet.
Eine ablehnende Haltung zu der Beratungssituation – die eigentlich die Gesamtsituation spiegelt, ist in der Erstberatung häufig zu beobachten.

Für die Laienpflegenden tritt eine unerwartete, körperlich hoch belastende sowie zeitintensive Arbeit auf, die kaum kompensiert werden kann. Eine psychische Anpassungsleistung muss von Seiten der Pflegeperson erbracht werden.
Das Denken, als Pflegeperson – „Ich schaffe alles“ – schafft nur Unzufriedenheit, psychische und physische Entkräftung.
Von der Umwelt erfährt die Pflegeperson nur minimale Anerkennung oder familiäre soziale Unterstützung.

Die gepflegten Personen müssen elementare Bereiche der Selbstversorgung aufgeben, sich in eine Abhängigkeit von Dritten begeben und verlieren neben der individuellen Würde ihre Lebensgestaltung und Umsetzung.
Meist erhält die gepflegte Person die passive Rolle, erleidet einen Autonomieverlust und wird nicht mehr als gleichberechtigter Partner betrachtet.

Ein Diskurs zwischen Pflegenden und Gepflegten über die Ziele in der Pflege bleibt aus.

Der Beratungsprozess durch das Fachpersonal – der Pflegeberater - ist ein Weg der sich individuell gestaltet.
Jeder Pflegehaushalt verfügt über andere Strukturen und individuellen Pflegeproblemen und inhaltlichen familiären Konflikten.

Um einen adäquaten Pflegeprozess in dem jeweiligen Pflegehaushalt in Gang zu bringen, sind das Verstehen von Krankheit und Behinderung Voraussetzung. Hinzukommt die Veränderung des sozialen und emotionalen Umfeldes. Daraus resultieren aber auch neue Wege und Entwicklungschancen für die Betroffenen.

Um einen Evaluationsverlauf von Seiten der Pflegeberater zu erreichen, sind folgende Punkte unumgänglich:

  • umfassende medizinische und soziale Anamnese
  • Erfassen und Dokumentation der IST- Pflegesituation
  • Reflektion der Pflegeprobleme
  • Analyse
  • Nahziele der Pflegeversorgung gemeinsam mit dem Pflegehaushalt modulieren
  • Praktische Anleitungen bieten
  • Informationsaustausch für das soziale Netzwerk herstellen
  • Koordinierung der Umfeldangebote
  • Wiederholungsberatungen um eine Sicherstellung des Pflegeprozesses zu analysieren und zu dokumentieren
  • Pflegeziele und die damit einhergehenden Bewältigungsprozesse des Pflegehaushaltes können durch die diffe-renzierte Dokumentation nachvollzogen werden
  • Der sich bewegende Prozess von Gesundheit- Krankheit – Pflege wird transparent und erhält somit eine Gleichberechtigung für alle am Pflegeprozess beteiligten.

Die Betroffenen müssen über folgende Beratungsinhalte informiert werden:

  • eine Pflegeberatung hat keinen überprüfenden Charakter sondern stellt eine Unterstützung und ein Hilfsangebot für den Haushalt dar
  • es besteht Schweigepflicht und Wahrung des Datenschutzes der Beratungsperson gegenüber dem Pflegebedürftigenhaushalt
  • es muss eine Vertrauensbasis geschaffen werden
  • es erfolgt eine Analyse der vorhandenen Ist- Situation
  • Pflegesituationen die eine physische oder- und psychische Überforderung bewirken definieren
  • es sollen gemeinsame Lösungsstrategien entwickelt werden
  • Planungen der Lebensphase mit der Erkrankung ALS
  • Planungen der Anschlussversorgungsmöglichkeiten
  • Folgeberatungstermine müssen den individuellen Problemen zeitnah angeboten werden
  • Vermittlerrolle der Pflegeberatung zu weiteren öffentlichen Stellen um eine fachliche Transparenz darzulegen
  • Die Grundlage für ein aktiven und kürzern Handlungsspielraum für weiterführende öffentliche Stellen ( Hilfs-dienste, Kassen ) sicherstellen und zu begleiten.

Durch Pflegeberatungen werden folgende Klienten einbezogen, welches durch die Dokumentation und das Gespräch miteinander Transparenz erhalten:

  • den Pflegebedürftigen
  • die Pflegepersonen
  • die behandelnden Ärzte
  • die Therapeuten (Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden )
  • die Krankenkassen
  • öffentliche Einrichtungen

Pflegeberatungen haben folgende Nebeneffekte, die sich im wirtschaftlichen Aspekt positiv niederschlagen.

Für den Pflegebedürftigen der an ALS erkrankt ist:

  • Auseinandersetzung mit der Erkrankung
  • Erkennen der individuelle Ressourcen
  • Individueller Pflegeprozess
  • Erkennen und Verhinderungen von Sekundärerkrankun-gen
  • Motivation seine Versorgungssituation aktiv mitzugestalten, soweit die Ressourcen es zulassen
  • Planung seiner letzten Lebensphase

Für die Pflegepersonen, die einen ALS Erkrankten versorgen:

  • Bewältigung der veränderten Lebenssituation
  • Management der Pflege unter Berücksichtung der eigenen Ressourcen
  • Praktische Anleitungen zur Pflegegestaltung
  • Einbezug von Pflegeplanung
  • Handlungsspielraum zur Verhinderung von Sekundärerkrankungen
  • Individuelle Grenzerkennung ( Burn Out ), dadurch Verhinderung von somatischen Erkrankungsbildern
  • Durch Beratungsinformationen eine optimale Nutzung des sozialen Netzwerkes

Für die behandelnden Ärzte:

  • transparenten Pflegeverlauf
  • Zusatzinformationen über die sozialen Verhältnisse des Patienten zur optimalen Therapiegestaltung

Für die Therapeuten:

  • Edukation ist im Bewusstsein des Pflegehaushaltes eingebunden
  • Pflegehaushalt ist um die Effektivität und Evaluation der Therapien positiv mit involviert
  • Durch die gezielte therapeutische Maßnahmen, werden Doppeltherapien und Therapiemüdigkeit durch die Do-kumentation verhindert

Für die Krankenkassen:

  • durch die Dokumentation einer transparenten Pflegeplanung und Optimierung des Pflegeprozesses, ist ein planbarer wirtschaftlicher Aspekt zu verzeichnen
  • Eine zeiteffektive Planung und Ausstattung des Pflegehaushaltes ist durch die Beratungsdokumentation erreichbar
  • Einsatz von Pflegehilfsmittel und Hilfsmitteln, ist individuelle angepasst und wird auch gezielt im Pflegehaushalt eingesetzt
  • Dadurch resultieren minimierte Folgeschäden des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson
  • Wirtschaftlich hohe Folgekosten durch Pflegeversorgungsfehler müssen nicht finanziert werden
  • Bei Verschlechterung des Gesamtprozesses sind Folgelösungen zur Versorgung transparenter dargestellt

Öffentliche Einrichtungen:

  • gezielte Pflegeberatungen mit einem effektiven Pflegeprozess, lassen bei einer Neugestaltung der Pflegesituation auf ein fundiertes Pflegefundament zurückgreifen
  • soziale Netzwerke sind durch die Edukation der Pflegebedürftigen, auf eine optimale Vernetzungs- und Angebotsnutzung ausgerichtet
  • einer sozialen Isolierung und der dann damit verbundenen Möglichkeit der Erkrankung an somatischen oder psychischen Auffälligkeiten von Pflegebedürftigen / Pflegeperson wird fundamental vorgesorgt.

Pflegeberatungen sind in der veränderten Pflegelandschaft unersetzlich und daher in der Ganzheitlichkeit für die Optimierung der Laienpflege – der Fachkräfte – und der öffentlichen Institutionen unabdingbar.
Diese Interaktion aller Beteiligten – zur optimalen Gestaltung der Pflege – bedarf der pflegewissenschaftlichen Auseinandersetzung, einer Neuorientierung der Pflegefachkräfte, wobei aber nicht die inhaltliche Struktur der Individualität der Pflegehaushalte außer Acht gelassen werden darf.

Die fachliche Begleitung in der Erkrankung ALS, die so einen rasanten Krankheitsverlauf hat, macht eine optimale Beratungssituation erforderlich. Die physischen und psychischen Kräfte der Betroffenen sind stark belastet. Eine rasche Versorgung mit entsprechenden Hilfsmitteln muss erfolgen um die Pflegesituation zu sichern und erträglich zu machen.

Sie ist neben der ärztlichen Fachkompetenz ein weiterer Baustein, zur Sicherung der Pflegeversorgung.
Die Bausteine der weiteren Versorgungsmöglichkeiten, der Ernährung und auch der Beatmung und Sterbebegleitung haben einen ebenso wichtigen Anteil
Nur wenn alle Bausteine ineinander greifen, kann der ALS Erkrankten seinen Weg der Individualität durch diese Erkrankung bis zu seinem Tod beschreiten.

Literaturhinweis:
Prof. Dr. Neundörfer und Mitarbeiter ( 2002), Praxis der amyothrophen Lateralsklerose
Haenselt, R. & Bruder, J. ( 1993 ) Zur Evaluation von Gruppenarbeiten für pflegende Angehörige ‚Alterskranker. Zeitschrift für Gerontopsychologie/ und – psychiatrie,
Bruder, J. ( 1990 ) Alterspsychotherapie und Angehörigenarbeit
Schnepp, W( 2002), Angehörige pflegen
Koch-Straube ( 2001), Beratung in der Pflege




Artikel ALS Hospiz
(Christine Schmidt)

Durch die Zunahme des Erkrankungsbildes Amyotrophe Lateralsklerose sind Sterbebegleitungen in der persönlichen Umgebung des Erkrankten unterstützend und hilfreich für die gesamte Familie zu betrachten.
Der ambulante Hospizdienst steht durch diese Erkrankungszunahme vor neuen Qualitätsanforderungen und die Professionalität ist gefragt.
Das Erkrankungsbild ist heimtückisch in der Verlaufsform und unspezifisch bezogen auf Alter und Geschlecht.
Bei dieser Erkrankung obliegt es dem Wunsch des Erkrankten inwiefern er am Leben bleiben möchte, welchen letzten Weg er geht.
Spätestens bei dem Auftreten erster Symptome einer ventilatorischen Insuffizienz sollte von ärztlicher Seite ein aufklärendes Gespräch über den weiteren Therapieverlauf mit dem Erkrankten und dessen Familie stattfinden.
Wenn sich der Erkrankte mittels einer schriftlich niedergelegten Patientenverfügung gegen eine Beatmung mittels Tracheotomie entscheidet, wird er mit diesem Erkrankungsbild versterben und er erhält eine palliative Behandlung.
Bei dieser Entscheidung hat der Erkrankte und dessen Familie die Möglichkeit den kostenlosen Dienst des ambulanten Hospizes in Anspruch zu nehmen.
Falls es in dem Familienverband nicht möglich ist eine Begleitung zu organisieren oder zu gewährleisten, hat der Erkrankte auch die Möglichkeit sich in eine stationäre Hospizeinrichtung aufnehmen zu lassen. Für die stationären Aufnahmen, ist die Einstufung in einer Pflegestufe erforderlich.

Es ist zu beobachten das die Hilflosigkeit der Familien die zu begleiten gewillt sind zunimmt. Der Erkrankte kann sich mit seinem Erkrankungsbild nicht klar auseinandersetzen, es überrollt ihn und er muss die Phase 1 (n. Kübler – Ross „ Nicht wahrhaben wollen“) bis zur Phase 5 (n. Kübler- Ross „ Zustimmung“) in einer relativ kurze Zeit durchleben. Da sich in dieser Gesellschaft immer weniger Menschen mit den Thema Sterben auseinandersetzten, aus den unterschiedlichsten Gründen, hat dieses Fehlen der Auseinandersetzung folgende Problematiken. Eine große Angst und Wortlosigkeit besteht. Sicherlich unter dem Aspekt das jeder Verlust und jeder Abschied die Vergänglichkeit des Lebens widerspiegelt.

Der Einsatz von dem Hospizdienst bietet nun gerade in diesen Befindlichkeiten die innerhalb der Familie bestehen, folgende Möglichkeiten:

Sterbebegleitung bedeutet eine kritische Auseinandersetzung mit dem „ Sterben“ in der heutigen Gesellschaft im Diskurs mit dem eigenen Leben. Die Bereitschaft sich von den Sterbebegleitern auf einen längeren Begleitungsprozess einzulassen. Wobei die Voraussetzung eine unbedingte Bereitschaft und Offenheit für die Themen und Gesten des Sterbenden ist. Diese verknüpft, mit den Möglichkeiten einen Raum für den Sterbenden zu schaffen wo vorurteilsfrei Fragen des Lebens, des Tod, Schuld und Versöhnung, Hass und Liebe, Abschied und Übergang besprochen werden können. Es müssen noch unerledigte Geschäfte (z.B. unerledigte Auseinandersetzungen, Konfrontationen mit Menschen usw.) geklärt werden, welches einen sehr schwierigen Gesprächsprozess der Beteiligten mit sich bringt.

Das Umfeld des Sterbenden ist insofern zu gestalten, dass dieser menschenwürdig in seiner gewohnten Umgebung seinen Abschied nehmen kann und die Möglichkeit des Loslassens gegeben ist.

Zu vermeiden sind folgende Punkte in der Begleitung von Sterbenden:

  • Vertröstungen
  • unklare und unverbindliche Aussagen
  • Versprechungen , die nicht eingehalten werden

Es gilt zu fördern - durch den Hospizdienst - das die Gespräche der betroffenen Familie nicht abebbt, dass eine Offenheit - begleitet durch Liebe und Vertrauen der Familienmitglieder erreicht wird und ein würdevolles Gehen dem Sterbenden ermöglicht werden kann.

„ Wenn ich sterbe,
sei bei mir,
aber halte mich nicht.
Hör mir zu,
doch lass mich frei.
Entzünde eine Kerze
und lass
meine Seele fliegen zu den Sternen“

Bernard Jakoby

Literaturhinweis:
Dethlefsen/Dahlke, Krankheit als Weg, Goldmann 1994
Bernhard Jacoby, Geheimnis Sterben, was wir heute über den Sterbeprozess wissen, Langen Müller 2004